Medizin am Lebensende – fürsorgliche Begleitung

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Nur wenige Menschen denken bei guter Gesundheit über das Sterben und ihre letzte Lebenszeit nach. Viele möchten sich damit nicht befassen. Und wer darüber nachdenkt, hat oft Angst, unter Schmerzen leiden zu müssen oder abhängig von Maschinen und den Entscheidungen anderer zu sein.

In dieser Information erfahren Sie, welche Unterstützung es gibt und wer Sie am Lebensende begleiten kann. Sie lesen hier auch, wie Sie selbst Vorsorge für diese Zeit treffen können.

Auf einen Blick

Schwerkranke sollen in Würde und geborgen ihre verbleibende Lebenszeit verbringen. Ärzte, Ärztinnen, Pflegende und andere können viel dazu beitragen. Sterbende können zu Hause, im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz betreut werden. Es wird behutsam erwogen, welche Maßnahmen helfen – und welche nicht. Mithilfe von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie Ihren letzten Lebensabschnitt mitbestimmen.

Was kann Medizin am Lebensende leisten?

Am Lebensende geht es nicht mehr darum, um jeden Preis das Leben zu verlängern. Vielmehr soll behutsam herausgefunden werden, was Ihnen hilft und was nicht. Das ist Aufgabe der Palliativversorgung.

Fachleute aus verschiedenen Bereichen wie Pflege, Medizin, Sozialarbeit oder Seelsorge arbeiten hier zusammen. Sie können keine Wunder vollbringen. Aber sie sind für Sie da und können Beschwerden oft wirksam lindern. Ehrenamtlich Tätige in der Hospizarbeit unterstützen diese Arbeit, indem sie Gespräche führen oder Nachtwachen halten. 

Begleitung in der Sterbephase

Zum Lebensende hin können die körperlichen und geistigen Kräfte zunehmend nachlassen. Sterbende verlieren das Interesse an Essen, Trinken und Kontakt. Das ist normal und gehört zum Sterben.

Ernährung: Es kann schwer auszuhalten sein, wenn jemand nicht essen oder trinken möchte. Doch künstliche Zufuhr kann für viele Sterbende eine unnötige Belastung sein. Hunger und Durst sollten nur noch gestillt werden, wenn der betroffene Mensch dies äußert.

Schmerzen: Viele fürchten sich vor unerträglichen Schmerzen am Lebensende. Schmerzen lassen sich aber meist lindern.

Unerträgliche Beschwerden: Um schwerstes Leid zu lindern, gibt es Medikamente, die das Bewusstsein dämpfen. Dies ist nur sehr selten wirklich nötig. Es kann aber entlastend sein zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Verzicht auf lebensverlängernde Behandlungen: In der letzten Lebensphase geht es für viele nicht mehr darum, eine Erkrankung zu bekämpfen. Wichtiger wird, die verbleibende Lebenszeit möglichst ohne Beeinträchtigung durch medizinische Maßnahmen zu gestalten. Medizinische Eingriffe, Nebenwirkungen von Medikamenten, häufige Arztbesuche oder Aufenthalte im Krankenhaus können belasten. Manche möchten das nicht mehr in Kauf nehmen.

Sie haben das Recht, jede Behandlung abzulehnen. Wenn Sie es wünschen, kann das Behandlungsteam auch lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung unterlassen oder beenden. Wichtig ist, dass Sie dies frühzeitig in einer Patientenverfügung festlegen. Mehr dazu lesen Sie im Folgenden. 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, wie Sie Ihren letzten Lebensabschnitt gestalten möchten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, bestimmte Angelegenheiten für Sie zu erledigen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dazu gehört unter anderem, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Die Vorsorgevollmacht gilt nur im Original. Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, was in bestimmten Situationen medizinisch unternommen werden soll oder zu unterlassen ist. Sie können dort festlegen, wann eine Wiederbelebung erfolgen soll oder wann lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen.

Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Informationen zum Betreuungsrecht sowie Musterformulare und Textbausteine zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: www.bmjv.de.

Zu Hause, Krankenhaus oder Hospiz

Möchten Sie zu Hause Ihre letzte Lebenszeit verbringen, ist entscheidend, ob Sie jemanden haben, der Sie pflegen kann, und ob Ihre Wohnsituation es zulässt.

Ärztinnen und Ärzte, meist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, und Pflegeteams kommen zu Ihnen nach Hause.

Ist eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich, können Sie auf einer Normalstation oder Palliativ-Station betreut werden.

Geht es Ihnen wieder besser, entlässt man Sie nach Hause oder in ein Hospiz. Ein Hospiz ist ein Ort, an dem Schwerkranke und Sterbende bis zum Lebensende betreut werden, wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht nötig, aber eine Pflege zu Hause nicht möglich ist.

Was Sie selbst tun können: Vorsorge treffen, andere ins Vertrauen ziehen

  • Jeder kann einmal in die Lage geraten, nicht mehr für sich entscheiden zu können. Überlegen Sie für diesen Fall, ob Sie Vorsorge mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht treffen möchten.

  • Sprechen Sie mit Menschen, die Ihnen nahestehen, über Ihre Werte und Wünsche. Je mehr diese über Sie wissen, desto eher können sie in Ihrem Sinne entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

  • Es kann hilfreich sein, mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt frühzeitig darüber zu sprechen, wie Sie sich Ihre letzte Lebenszeit vorstellen.

  • In jeder Lebensphase gilt: Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie auf sich nehmen wollen. Sie können diese auch ablehnen oder vorzeitig beenden, zum Beispiel eine künstliche Ernährung. Sprechen Sie das offen an.

  • Sie müssen Beschwerden nicht tapfer ertragen. Sagen Sie, wenn es Ihnen nicht gut geht und lassen Sie sich helfen.

  • Hilfe bei sozialen oder rechtlichen Fragen erhalten Sie zum Beispiel durch Sozialdienste, Beratungsstellen oder Selbsthilfe-Organisationen

  • Ein Verzeichnis für Hospize finden Sie hier: www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.

August 2021, herausgegeben von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung

Mehr zum Thema

Wo Sie eine Selbsthilfeorganisation in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie bei der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen).

Internet www.nakos.de 
Telefon 030 31018960

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Methodik

Verwendete Quellen

Fachliteratur

  • Leitlinienprogramm Onkologie (OL), Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Deutsche Krebshilfe, et al. Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung: Registernummer 128-001OL, Version 2020-09. 2020. www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/128-001OL.html.

Patienteninformation

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Diese Auflistung ist eine Auswahl, sie wird fortlaufend ergänzt und ist nicht vollständig.

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