Checkliste: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?

Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?

Auf einen Blick

Die Checkliste richtet sich an alle Patientinnen und Patienten, die sich fragen, was eine gute Arztpraxis ausmacht. Jeder Mensch hat dabei eigene Erwartungen oder Wünsche. Wir haben in dieser Broschüre Kriterien zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen können, für Ihre Bedürfnisse eine gute Arztpraxis auszuwählen. Außerdem erfahren Sie hier, was Sie selbst tun können, damit Sie beim nächsten Arzttermin gut vorbereitet sind.

Vorwort

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

sicher kennen Sie das: Sie müssen zum Arzt und wissen nicht so recht wohin. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt soll fachlich kompetent und vertrauenswürdig sein. Mit Ihrem Anliegen möchten Sie ernst genommen werden und sich außerdem vom Praxisteam gut betreut fühlen. Es fällt jedoch schwer einzuschätzen, ob eine Arztpraxis diese Erwartungen auch erfüllen kann. Aus diesem Grund wurde die Checkliste "Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?" entwickelt. Diese Broschüre kann Ihnen dabei helfen, die für Sie passende Praxis zu finden. Hier können Sie lesen, was Sie von einer guten Arztpraxis erwarten dürfen. Ob eine Ärztin oder ein Arzt tatsächlich "richtig" für Sie ist, dafür ist letztlich die vertrauensvolle Beziehung entscheidend. Sie entsteht nicht durch Checklisten, sondern durch das respektvolle und offene Miteinander.
Dass sich gerade Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung mit diesem Thema befassen, kommt nicht von ungefähr. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertreten die Anliegen der deutschen Ärzteschaft. Als Ärztinnen und Ärzte fühlen wir uns vor allem dem Patientenwohl verpflichtet. "Arzt und Selbsthilfe im Dienste des Patienten" – mit diesem Ziel wurde im Jahr 2000 das Patientenforum gegründet. Ihm gehören Selbsthilfedachverbände, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung an. Gemeinsam die Patientenversorgung zu verbessern, ist eines der wichtigsten Anliegen des Patientenforums. Dazu gehört es auch, Sie bei der Suche nach einer guten Arztpraxis zu unterstützen. Wir freuen uns, wenn diese Broschüre Ihnen dabei helfen kann.

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
Präsident der Bundesärztekammer

Dr. Andreas Gassen
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Die Ziele dieser Checkliste

Diese Checkliste richtet sich an alle Patientinnen und Patienten, die sich fragen, was eine gute Arztpraxis ausmacht. Jeder Mensch hat dabei eigene Erwartungen oder Wünsche: Für manche stehen zum Beispiel eine leichte Erreichbarkeit und kurze Wartezeiten im Vordergrund, während für andere die Beteiligung an Behandlungsentscheidungen besonders wichtig ist. Manches steht Ihnen auch von Rechts wegen zu: zum Beispiel eine umfassende und verständliche Aufklärung sowie der Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Wir haben in dieser Broschüre Merkmale zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen können, für Ihre Bedürfnisse eine gute Arztpraxis auszuwählen. Aber auch wenn Sie eine hervorragende Arztpraxis gefunden haben: Vermutlich wird sie nicht allen Anforderungen der Checkliste gerecht. Denn hier beschreiben wir eine "ideale" Arztpraxis – und die ist so selten wie jedes andere Ideal. Welche der beschriebenen Punkte für Sie dabei besonders wichtig sind, können nur Sie selbst entscheiden. Und danach sollten Sie eine Praxis auswählen. Darüber hinaus kann die Checkliste für Ärztinnen und Ärzte ein Anstoß sein, ihre Arbeit und ihre Patientenorientierung in der Praxis weiterzuentwickeln.

Außerdem erfahren Sie in dieser Broschüre, was Sie selbst tun können, damit Sie beim nächsten Arzttermin bestens vorbereitet sind. Wir haben auch wichtige Fragen, die im Verlauf eines Arzt-Patient-Gesprächs aufkommen können, für Sie zusammengestellt.

Checkliste im Überblick

Die Checkliste hilft Ihnen dabei, eine gute Arztpraxis zu finden, in der Sie sich fachlich gut aufgehoben und wohl fühlen. Jeder Mensch setzt dabei andere Schwerpunkte, je nachdem was ihm bei einem Arztbesuch am wichtigsten ist. Deshalb müssen nicht alle Punkte der Checkliste auf eine Praxis, die Sie persönlich als gut bewerten, zwingend zutreffen. Und: Einige Fragen können auch unbeantwortet bleiben. Wenn also die für Sie wichtigen Kriterien auf Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zutreffen, dann haben Sie eine gute Praxis für sich gefunden.

  1. Kann ich die Praxis gut erreichen?
    Details zu dieser Frage
  2. Werde ich in der Praxis freundlich und respektvoll behandelt?
    Details zu dieser Frage
  3. Nimmt meine Ärztin/mein Arzt mich und mein Anliegen ernst?
    Details zu dieser Frage
  4. Werden in der Praxis meine Persönlichkeit und meine Intimsphäre respektiert?
    Details zu dieser Frage
  5. Erhalte ich eine verständliche und neutrale Aufklärung, Information und Beratung?
    Details zu dieser Frage
  6. Bekomme ich Hinweise auf weiterführende verlässliche Informationsquellen und Beratungsangebote?
    Details zu dieser Frage
  7. Bezieht meine Ärztin/mein Arzt mich und meine Wünsche in alle Entscheidungen ein?
    Details zu dieser Frage
  8. Akzeptiert meine Ärztin/mein Arzt, dass ich im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen möchte?
    Details zu dieser Frage
  9. Wird in der Praxis der Schutz meiner persönlichen Daten gewahrt?
    Details zu dieser Frage
  10. Kann ich erkennen, ob meine Ärztin/mein Arzt und das Mitarbeiterteam an Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätsprogrammen teilnehmen?
    Details zu dieser Frage
  11. Wird in der Praxis auf möglichst große Sicherheit bei meiner Behandlung geachtet?
    Details zu dieser Frage
  12. Erhalte ich ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen?
    Details zu dieser Frage
  13. Kooperiert die Praxis mit anderen Ärztinnen/Ärzten?
    Details zu dieser Frage

Checkliste ausführlich erklärt

1 Kann ich die Praxis gut erreichen?

Nicht nur die Art und Weise der Terminabstimmungen, sondern auch bauliche Voraussetzungen haben einen Einfluss darauf, wie gut Sie sich in einer Arztpraxis betreut fühlen. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Terminabstimmungen

  • Das Praxisteam stimmt Termine mit Ihnen gemeinsam ab. Dabei wird Ihre persönliche und berufliche Situation berücksichtigt.

  • Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie Auskunft über die Erreichbarkeit der Praxis oder besondere Parkmöglichkeiten.

  • In dringenden Erkrankungs- oder in Notfällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.

  • Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder wegen eines Medikaments regelmäßig untersucht werden müssen, achtet das Praxisteam darauf, dass Sie die Termine wahrnehmen oder erinnert Sie daran.

  • Sofern Sie es wünschen, erinnert Sie die Arztpraxis an anstehende Impfungen oder Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen.

Erreichbarkeit und Praxiszugang

  • Die Praxis ist telefonisch gut erreichbar.

  • Außerhalb der Praxiszeiten läuft ein Anrufbeantworter. Der Ansagetext weist zum Beispiel auf Öffnungszeiten, Notdienste oder Vertretungen im Urlaub, am Wochenende und in der Nacht hin.

  • Falls Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, werden Sie zurückgerufen.

  • Nach Eingriffen, die in der Praxis durchgeführt wurden, erhalten Sie eine Notfall-Rufnummer.

  • Die Arztpraxis ist leicht zugänglich: Es gibt behinderten- und rollstuhlgerechte Zugänge zu den Räumen und Sanitäranlagen.

  • Das Praxisteam ist Ihnen behilflich, wenn Sie wegen körperlicher oder anderer Einschränkungen Unterstützung benötigen.

  • Alle Untersuchungs- und Behandlungsräume sind gut verständlich sowie leserlich und kontrastreich ausgeschildert.

  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder bei Bedarf führt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Hausbesuche durch.

2 Werde ich in der Praxis freundlich und respektvoll behandelt?

Wenn Sie allen Menschen in der Praxis freundlich und respektvoll begegnen, dürfen Sie das auch von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und dem Mitarbeiterteam erwarten. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Respekt

  • Der Umgang mit Ihnen ist respektvoll, höflich und freundlich.

  • Im Behandlungszimmer werden Sie mit Ihrem Namen angesprochen.

  • Ihr Gegenüber lässt Sie ausreden, wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben.

  • Innerhalb einer Praxis mit mehreren Ärztinnen und Ärzten wird Ihre Entscheidung respektiert, von wem Sie behandelt werden möchten. Sie haben ein Recht auf freie Arztwahl.

Termine und Wartezeiten

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hält vereinbarte Termine möglichst ein.

  • Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, informiert Sie das Praxisteam im Vorfeld rechtzeitig.

  • Wartezeiten werden kurz gehalten.

  • Über unvorhergesehene Wartezeiten erhalten Sie rechtzeitig und angemessen Bescheid. Als besonderer Service besteht das Angebot, die Praxis noch einmal für Besorgungen zu verlassen und später zurückzukommen.

Gleichbehandlung

  • Es gibt keine Unterschiede in der Behandlung von Kassenpatientinnen oder -patienten und Privatversicherten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und das Mitarbeiterteam behandeln alle Menschen gleich, unabhängig von: einer Behinderung oder einer Krankheit, dem Geschlecht, dem Alter, der Hautfarbe, der Sprache, der Heimat und der Herkunft, dem Glauben sowie religiösen oder politischen Anschauungen.

Unterstützung

  • Bei Bedarf erhalten Sie in der Praxis Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, zum Beispiel bei Anträgen an Kostenträger, bei Überweisungen oder bei Widersprüchen.

Umgang mit Hinweisen und Kritik

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und das Team stehen Ihren Anregungen und Beschwerden aufgeschlossen gegenüber, wenn Sie diese sachlich vorbringen.

3 Nimmt meine Ärztin/mein Arzt mich und mein Anliegen ernst?

Viele Menschen erleben Krankheit als eine schwierige und belastende Situation. Sie wünschen sich deshalb eine fachlich kompetente Vertrauensperson, die Sie und Ihr Anliegen ernst nimmt. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Zuhören und Zuwendung

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hört Ihnen gut zu, nimmt Ihre Fragen, Sorgen und Wünsche ernst und geht darauf ein.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nimmt sich ausreichend Zeit für Befragung, Untersuchung, Beratung und Behandlung.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beantwortet Ihre Fragen ausführlich und gibt Ihnen das Gefühl, alles ansprechen zu können.

  • Während Sie im Behandlungsraum sind, werden Störungen, etwa durch Telefonate oder Ähnliches, möglichst vermieden.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ist einfühlsam und Ihnen zugewandt, wenn Sie über Ihre Beschwerden berichten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erkundigt sich nach möglichen Auswirkungen Ihrer Erkrankung auf Ihre Lebensqualität sowie auf Ihre persönliche und berufliche Situation.

Aktives Nachfragen

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie regelmäßig nach Ihrem Befinden und führt notwendige Nachuntersuchungen von sich aus durch.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erkundigt sich, ob und wie Medikamente, Krankengymnastik oder andere Therapien beziehungsweise Empfehlungen gewirkt haben. Sie/er fragt nach, ob und welche Nebenwirkungen in welcher Stärke aufgetreten sind.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erkundigt sich nach Entwicklungen im Krankheitsverlauf.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt bei der Verordnung oder Verabreichung eines Medikaments, ob Sie weitere verschriebene oder selbst gekaufte Mittel einnehmen. Zudem fragt sie/er nach Ihrem Medikationsplan und nach bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten oder prüft Ihre Patientenakte nach diesen Angaben.

Umgang mit Ihren Anliegen

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt spricht nicht nur mit Ihnen, sondern untersucht Sie auch körperlich.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bespricht Ihre gesundheitlichen Probleme ausführlich mit Ihnen und versucht, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert sich vor dem Gespräch anhand Ihrer Krankenakte, was sie/er mit Ihnen bei den vorherigen Terminen besprochen hat.

4 Werden in der Praxis meine Persönlichkeit und meine Intimsphäre respektiert?

Bei einem Arztbesuch geben Sie viel von Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Intimsphäre preis und werden damit verletzlich. Sie haben ein Recht auf die Wahrung Ihrer Intimsphäre und die Beachtung Ihres Schamgefühls. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Rücksicht auf Ihre Persönlichkeit

  • Sie fühlen sich in der Praxis in Ihrer Persönlichkeit respektiert.
  • Ihre kulturellen, religiösen und persönlichen Einstellungen sowie Ihre Bekleidungsformen werden in der Praxis geachtet.

Anwesenheit anderer Personen

  • Im Sprechzimmer befinden sich nur die Ärztin oder der Arzt, unerlässliche Assistenz oder eine Begleitperson Ihres Vertrauens. Die helfende Person wird Ihnen im Vorfeld vorgestellt.

  • Der Raum wird während der Untersuchung oder der Behandlung nicht von anderen Personen betreten.

Vor und nach der Untersuchung

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begrüßt Sie, bevor Sie sich für eine Untersuchung entkleiden müssen.

  • In jedem Behandlungs- und Untersuchungsraum gibt es einen abgetrennten oder blickgeschützten Bereich zum Entkleiden und Anziehen.

  • Wenn Sie entkleidet sind, können Sie in einem blickgeschützten Bereich auf den Beginn der Untersuchung oder Behandlung warten.

  • Nach der Untersuchung können Sie sich sofort wieder anziehen. Erst danach werden die Ergebnisse der Untersuchung besprochen.

5 Erhalte ich eine verständliche und neutrale Aufklärung, Information und Beratung?

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie über Ihre Erkrankung und über alle für Ihren Fall in Frage kommenden Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten umfassend und rechtzeitig zu informieren sowie aufzuklären. Sie sollen Sie verständlich und so rechtzeitig informieren, dass Sie in Ruhe eine Entscheidung treffen können. Sie können auf Information und Aufklärung ausdrücklich verzichten. Daneben müssen Ärztinnen und Ärzte Sie über Kosten von Gesundheitsleistungen (sogenannte IGeL), die Sie vielleicht selbst tragen müssen, informieren1. Die Aufklärung und Informationen sollten zudem nicht nur für Sie verständlich, sondern auch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein.

Außerdem ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte Sie unabhängig von eigenen Interessen und Interessen Dritter informieren. Denn: Werbung ist zwar heutzutage allgegenwärtig – in eine Praxis gehört sie allerdings nicht; schließlich geht es um Ihre Gesundheit und nicht um den Verkauf von medizinischen Leistungen und Mitteln. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Individuell aufklären und informieren

  • Für manche Menschen kann das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt schwierig sein, beispielsweise bei einer Hörschädigung oder bei geringen Deutschkenntnissen2. Alle Praxismitglieder bemühen sich daher, dass Sie alles verstehen.

  • Die Aufklärung muss mündlich vorgenommen werden. Ergänzend können Sie auch schriftliche Informationsmaterialien erhalten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schlägt Ihnen vor, eine Begleitperson hinzuzuziehen.

  • In der Arztpraxis erhalten Sie bei Bedarf fremdsprachiges Informationsmaterial.

Umfassend, neutral und verständlich informieren, aufklären und beraten

  • Wenn Sie grundsätzlich über manche Dinge nicht informiert und aufgeklärt werden wollen, respektiert das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erklärt Ihnen verständlich, welche Diagnose bei Ihnen gestellt wurde. Wenn es sich anbietet, nutzt sie/er dabei Abbildungen oder Grafiken.

  • Sie erhalten Informationen zu möglichen Krankheitsursachen oder -anzeichen. Auch über den weiteren Verlauf Ihrer Krankheit und über mögliche Folgen für Ihre Lebensqualität und -umstände werden Sie aufgeklärt.

  • Wenn nötig, spricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen über eine Umstellung des Lebensstils.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen alle in Frage kommenden Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten sachlich und verständlich vor.

    Zum Beispiel:

    • Welche Möglichkeiten (Art und Umfang) gibt es?

    • Was wird jeweils genau gemacht?

    • Wie wird es gemacht?

    • In welchem Rahmen wird es gemacht?

    • Welche Folgen hat die Maßnahme?

    • Gibt es Alternativen?

    • Wie geeignet ist die jeweilige Methode?

    • Wie notwendig oder dringlich ist die Untersuchung oder die Behandlung?

    • Wie sind die jeweiligen Erfolgsaussichten?

  • Wirkungsweise, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen der vorgeschlagenen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten werden Ihnen nachvollziehbar erläutert.

  • Sie bekommen Hinweise, ob und wie Sie Nebenwirkungen vermeiden können und was Sie tun sollten, falls welche auftreten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt legt Ihnen dar, wenn der Nutzen oder die Risiken einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode noch nicht wissenschaftlich untersucht oder sicher nachgewiesen wurden.

  • Zudem erklärt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, welche Auswirkungen die empfohlenen Untersuchungs- oder Behandlungsmöglichkeiten auf Ihre Lebensqualität und Ihren Alltag haben können.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erläutert Ihnen, welche Folgen es hätte, wenn Sie nicht behandelt würden.

Übermittlung von Informationen

  • Die Praxis informiert Sie auf einem zuverlässigen Weg über ein Untersuchungsergebnis; auch wenn dieses unauffällig ist.

  • Sie können sich telefonisch über dringende medizinische Fragen informieren oder sich nach Befunden erkundigen. Die Befunde und Konsequenzen daraus sollten Sie jedoch in einem persönlichen Gespräch in der Praxis besprechen.

  • Die Praxis gibt Ihnen eine schriftliche Übersicht über die verordneten Medikamente mit (Medikationsplan). Eine solche Übersicht ist besonders wichtig, wenn mehrere Ärztinnen oder Ärzte an Ihrer Behandlung beteiligt sind.

  • Sie erhalten außerdem Hinweise zur Einnahme oder zur Anwendung der verschriebenen Medikamente, zum Beispiel zur Dosierung oder Dauer der Anwendung.

Information zur Finanzierung

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erläutert Ihnen, welche Kosten für Untersuchungen, Behandlungen oder Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht übernommen werden und welche Kosten Ihnen voraussichtlich entstehen können.

Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)3

  • Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine IGeL empfiehlt, erläutert sie/er Ihnen, warum diese für Sie von Nutzen sein kann.

  • Bei IGeL informiert Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorher mündlich und schriftlich über den Nutzen und mögliche Risiken. Außerdem erhalten Sie Auskunft über die genaue Höhe der auf Sie zukommenden Kosten sowie die Zahlungsweise.

  • Wenn eine IGeL durchgeführt werden soll, schließt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab.

  • Für den Fall, dass Sie nicht über IGeL-Angebote beraten werden wollen oder eine vorgeschlagene IGeL ablehnen, respektiert Ihre Ärztin oder Arzt Ihre Entscheidung.

Prüfen, ob Sie alles verstanden haben

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt nach, ob Sie alle Erläuterungen verstanden haben.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ermutigt Sie, auch selbst Fragen zu stellen.

  • Wenn Sie etwas vergessen haben, können Sie das beim nächsten Termin nochmals erfragen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat dafür Verständnis.

6 Bekomme ich Hinweise auf weiterführende verlässliche Informationsquellen und Beratungsangebote?

Niemand kann sich alles merken, was während eines Arzttermins besprochen wird. Viele Fragen kommen erst nach dem Verlassen der Praxis auf. Besonders bei chronischen oder schwerwiegenden Krankheiten wollen Sie sich genauer informieren. Manche Erkrankungen werfen auch Fragen zur Rehabilitation oder zu Sozialleistungen auf. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie Hinweise auf weitere verlässliche Informationen in einer Arztpraxis bekommen, wie etwa auf qualitätsgesicherte Internetangebote oder Patientenleitlinien. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Weiterführende verlässliche Informationen

  • Wichtige Informationen zu allgemeinen Gesundheitsfragen oder zu Ihrer Erkrankung gibt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen schriftlich mit.

  • In der Praxis erhalten Sie Hinweise, wo Sie weitere seriöse Informationen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung erhalten können. Weiterführende Informationsquellen, wie Beratungseinrichtungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Ärzteorganisationen, finden Sie ab Seite 37.

Adressen von Anlaufstellen

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt Sie über Anlaufstellen der Selbsthilfe und Patientenberatung auf. Bei Bedarf erhalten Sie in Ihrer Praxis Kontaktadressen oder Hinweise auf die jeweiligen Internetseiten.

  • In der Praxis ist Informationsmaterial erhältlich, welche Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen oder Beratungsangebote in Ihrer Nähe sind.

Schulungen

  • Für einige chronische Erkrankungen gibt es spezielle Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten, zum Beispiel für Diabetes oder Asthma. Wenn Sie von einer solchen Erkrankung betroffen sind, weist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie auf solche Schulungen hin oder klärt Sie über Möglichkeiten auf, wo Sie an derartigen Schulungen teilnehmen können.

7 Bezieht meine Ärztin/mein Arzt mich und meine Wünsche in alle Entscheidungen ein?

Sie haben nach sorgfältiger Aufklärung das Recht, über Art und Umfang einer medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Dabei spielen Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände eine wichtige Rolle. Sie können also selbst entscheiden, ob eine Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wird oder nicht. Außerdem haben Sie das Recht, sich auch gegen einen ärztlichen Rat zu entscheiden. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Gemeinsam entscheiden

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie, welche Erwartungen, persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche Sie selbst an eine Behandlung haben. Diese werden ernst genommen.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt mit Ihnen ab, ob und wie Sie an Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen beteiligt werden möchten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt motiviert Sie dazu, Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen gemeinsam zu treffen.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt respektiert es aber auch, wenn Sie eine Entscheidung alleine treffen möchten.

  • Wenn Sie eine Entscheidung lieber Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt überlassen möchten, wird Ihnen die Vorgehensweise trotzdem verständlich erklärt und begründet. Bei der Entscheidung werden Ihre Vorstellungen, Ängste, Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erkundigt sich, ob Ihre persönlichen Lebensumstände oder Ihr Beruf eine Behandlungsmethode auch zulassen.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt akzeptiert es, wenn Sie einem Behandlungsvorschlag nicht zustimmen oder Bedenken in Bezug auf die ärztliche Empfehlung äußern.

  • Sie haben nicht den Eindruck, in eine bestimmte Richtung gedrängt zu werden, wenn Entscheidungen über Untersuchungen oder Behandlungen anstehen.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt lässt Ihnen – wenn das möglich ist – ausreichend Bedenkzeit bei wichtigen Entscheidungen.

  • Manchmal kann es sinnvoll sein, eine gewisse Zeit abzuwarten, bevor mit einer Behandlung begonnen wird. In manchen Fällen ist eine Behandlung auch nicht erforderlich. Wenn das zutrifft, erklärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen das so, dass Sie nicht das Gefühl haben, es wird nichts für Ihre Gesundheit getan.

  • Wenn Sie es wünschen, können Sie Familienangehörige oder enge Vertraute in eine Beratung und/ oder Aufklärung einbeziehen.

8 Akzeptiert meine Ärztin/mein Arzt, dass ich im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen möchte?

Sie haben das Recht, sich eine zweite Meinung bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt einzuholen. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfindet es nicht als Vertrauensbruch, wenn Sie im Falle von Unsicherheiten eine weitere Meinung haben möchten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Verständnis dafür, dass Sie für Entscheidungen mit weitreichenden Folgen eine weitere Meinung einholen wollen und unterstützt Ihr Anliegen. Das heißt auch, dass Sie problemlos Zugang zu Ihren Patientenunterlagen erhalten (mehr dazu ab Seite 24).

  • Bei schweren Entscheidungen oder im Falle ernster Erkrankungen, die für Sie mit erheblichen Konsequenzen verbunden sind, bietet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen an, eine zusätzliche Meinung einzuholen.

9 Wird in der Praxis der Schutz meiner persönlichen Daten gewahrt?

Informationen, die Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geben und persönliche Daten, die auf dieser Grundlage erhoben und gespeichert werden, müssen vertraulich behandelt werden und geschützt sein. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Schutz Ihrer Angaben und Daten

  • Der Empfangs- oder Anmeldebereich in der Praxis ist so gestaltet, dass andere Personen möglichst nicht mithören oder mitlesen können.

  • Bei der Anmeldung wird darauf geachtet, dass andere Personen keine Angaben zum Anlass Ihres Besuchs und dem Erkrankungsgrund erfahren.

  • Gespräche im Rahmen der Untersuchung oder der Behandlung finden in Räumen statt, in denen keine fremden Personen mithören können.

  • Bei telefonischen Auskünften werden Sie nach Ihrem vollständigen Namen oder Ihrer Versichertennummer gefragt. So wird beispielsweise sichergestellt, dass Informationen nicht an fremde Personen gegeben werden.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und das Mitarbeiterteam geben Dritten am Telefon nur Auskunft, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die nachfragende Person dazu berechtigt ist. Sie vergewissern sich, ob Ihre schriftliche Einwilligung vorliegt.

Schutz der Daten anderer Personen

  • Die Praxis bemüht sich ebenfalls um den Schutz der Daten anderer Personen.

    Zum Beispiel:

    • Am Empfangstresen können Sie die Unterlagen von anderen Personen nicht einsehen. Auch Gespräche, die Sie nicht betreffen, können Sie dort nicht mithören.

    • Sie warten nicht alleine in Behandlungsräumen, in denen Sie Einblick in die Krankenakten anderer Personen oder den Computerbildschirm haben können.

    • Das Praxisteam spricht im Beisein von Patientinnen oder Patienten nicht namentlich über andere Personen, zum Beispiel über Befunde oder Diagnosen.

  • Rezepte und Formulare werden in der Praxis nicht offen und frei zugänglich für andere Personen aufbewahrt.

10 Kann ich erkennen, ob meine Ärztin/mein Arzt und das Mitarbeiterteam an Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätsprogrammen teilnehmen?

Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fortbilden. Dadurch eignen sie sich neues Wissen und Fähigkeiten an. Außerdem sind – laut Festlegungen im Sozialgesetzbuch – Vertragsärztinnen oder -ärzte und medizinische Versorgungszentren dazu verpflichtet, in ihren Einrichtungen ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiter zu entwickeln sowie an Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen. Weiterhin müssen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung zur Abrechnung von qualitätsgesicherten Leistungen haben, zum Beispiel für Ultraschall. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Qualifikation und Fortbildung

  • Informationen über die Qualifikationen der Praxismitglieder, zum Beispiel Spezial- oder Zusatzweiterbildungen, sind ersichtlich.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und das Mitarbeiterteam nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Auf Nachfrage oder im Wartezimmer, zum Beispiel in einer Praxisbroschüre oder durch Aushänge, können Sie mehr dazu erfahren.

Hinweise auf Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

  • Ihre Meinung ist der Praxis wichtig: Sie werden zu Ihrer Zufriedenheit mit der Praxis befragt und haben die Möglichkeit, Beschwerden und Anregungen zu äußern.

  • Die Arztpraxis nimmt an einem Qualitätsprogramm teil. Beispiele dafür sind: Programme zum Qualitätsmanagement, zur Versorgung chronisch Kranker (wie etwa Disease-Management-Programme, DMP) oder der Hausarztzentrierten Versorgung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung (zum Beispiel zum ambulanten Operieren).

  • Die Qualität der Arztpraxis wurde geprüft oder zertifiziert. Das erkennen Sie an einem entsprechenden Aushang.

Aktueller Wissensstand

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihre Frage nach dem neuesten Stand der Forschung bezüglich Ihrer Erkrankung beantworten.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kennt die Empfehlungen zur Behandlung und Versorgung Ihrer Krankheit, die auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand beruhen. Behandlungsempfehlungen sind in medizinischen Leitlinien zu finden, die häufig auch als Patientenversionen erhältlich sind.

  • Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Frage nicht sofort beantworten kann, so versucht sie/er, eine Antwort für Sie bis zum nächsten Termin zu finden.

11 Wird in der Praxis auf möglichst große Sicherheit bei meiner Behandlung geachtet?

Ihre Sicherheit ist ein wichtiges Gut. Deshalb sollten Ärztinnen oder Ärzte alles nur Mögliche unternehmen, um zum Beispiel Fehldiagnosen oder Verwechslungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und somit vermeidbare Schäden abzuwenden. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Maßnahmen zur Patientensicherheit

  • Obwohl alle Personen, die in der Praxis tätig sind, sorgfältig arbeiten, kann es zu Verwechslungen oder Fehlern kommen. Maßnahmen zu deren Vermeidung sind unter anderem:

    • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vergewissert sich, dass Sie alle Informationen richtig verstanden haben – zum Beispiel, indem Sie selbst mit eigenen Worten wiederholen sollen, was gesagt wurde.

    • Vor der Verabreichung von Medikamenten sowie vor Impfungen, Untersuchungen oder Behandlungen fragen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und die medizinischen Fachangestellten beispielsweise nach Ihrem vollständigen Namen, Geburtsdatum und vielleicht nach Ihrer Erkrankung.

    • Alle Dokumente, die in Ihrer Praxis ausgefertigt und herausgegeben werden, sind leserlich und verständlich.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und das Mitarbeiterteam desinfizieren sich vor jedem Patientenkontakt die Hände.

12 Erhalte ich ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen?

Sie dürfen und sollen über Ihre Erkrankung und deren Behandlung Bescheid wissen. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Es kann auch der Fall sein, dass Sie Befunde und Unterlagen aus der Praxis für eine andere Arztpraxis oder eine Klinik brauchen. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Einsichtnahme

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ermöglicht Ihnen auf Verlangen den Einblick in Ihre Patientenunterlagen4. In Ausnahmefällen kann die Einsicht eingeschränkt sein, nämlich wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.

  • Auf Ihren Wunsch hin stellt Ihnen Ihre Praxis eine Patientenquittung aus. Auf dieser sind die erbrachten ärztlichen Leistungen und deren Kosten verständlich für Sie zusammengestellt.

Mitnahme

  • Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie eine Kopie oder eine elektronische Abschrift Ihrer Patientenakte. Die entstandenen Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.

  • Um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, können Sie sich Ihre Röntgenbilder in der Praxis ausleihen.

  • Auf Wunsch erhalten Sie einen zusammenfassenden Arztbrief mit allen Fakten, die in Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung wesentlich sind. Das kann wichtig sein, wenn Sie eine längere Urlaubsreise machen und am Urlaubsort ärztliche Hilfe benötigen. Diese Leistung ist gebührenpflichtig.

13 Kooperiert die Praxis mit anderen Ärztinnen/Ärztinnen?

Manchmal ist es notwendig, dass sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit anderen Kolleginnen oder Kollegen abstimmt. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:

Kooperation

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt macht Ihnen deutlich, in welchen Fällen Kolleginnen oder Kollegen über einen größeren Erfahrungsschatz oder eine spezialisiertere Ausbildung verfügen.

Überweisung und Einweisung

  • Wenn Sie eine Überweisung wünschen, unterstützt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darin.

  • Bei einer Überweisung oder einer Einweisung in ein Krankenhaus leitet die Praxis alle wichtigen Informationen weiter: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt übermittelt zeitnah Ihren Arztbrief an die jeweilige Praxis oder stationäre Einrichtung. Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt.

  • Untersuchungsbefunde, die von anderen Praxen erstellt wurden, bespricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im gegebenen Fall mit den Kolleginnen oder Kollegen.

Quellen:

  1. Die Informationspflichten und die Aufklärungspflichten sind in § 630c und § 630e des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgeschrieben (mehr zum Patientenrechtegesetz auf Seite 35).

  2. In der Begründung zum Patientenrechtegesetz heißt es hierzu, dass die Aufklärung für Patientinnen und Patienten verständlich sein muss.

  3. IGeL sind ärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen (siehe "Kleines Wörterbuch"). Einen Ratgeber zu IGeL für Patientinnen und Patienten können Sie sich unter www.igel-check.de kostenlos herunterladen.

  4. Nach § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Patientinnen und Patienten das Recht, in ihre Patientenakte einzusehen.

Tipps und Ratschläge für Ihren Arztbesuch

Sie können durch eine gute Vorbereitung und eigenes Zutun viel dazu beitragen, dass Ihr nächster Arztbesuch zu Ihrer Zufriedenheit verläuft. Wir haben hier Tipps für Sie zusammengestellt.

Vor dem Arztbesuch

  • Stellen Sie eine Liste aller Medikamente, die Sie momentan einnehmen, zusammen. Auf diese Liste gehören neben Tabletten auch Sprays, Tropfen oder Salben. Sie können auch einfach die Medikamentenpackungen mitnehmen.

  • Vermerken Sie selbst gekaufte Mittel auf der Liste, wie etwa Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Präparate.

  • Schreiben Sie alle anderen Behandlungen auf, die Sie derzeit erhalten, wie beispielsweise Physiotherapie.

  • Wenn Sie bereits Befunde von einer anderen Praxis haben, nehmen Sie diese mit. Dazu gehören auch medizinische Unterlagen wie zum Beispiel Röntgenpass, Impfpass oder Medikationsplan.

  • Vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte oder Ihren Überweisungsschein einzupacken.

  • Überlegen Sie sich, ob Sie eine vertraute Person mitnehmen möchten. Teilen Sie dem Praxisteam mit, wenn eine weitere Person beim Termin dabei sein wird.

  • Schreiben Sie sich zu Hause Fragen auf, die Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt stellen möchten. Dann vergessen Sie später nichts.

  • Weisen Sie die Praxis darauf hin, wenn Sie während Ihres Arztbesuchs Unterstützung benötigen, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung.

  • Wenn Sie einen Arzttermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie das Praxisteam darüber rechtzeitig. So kann der Ablauf in der Praxis besser organisiert werden.

  • Kommen Sie möglichst pünktlich in die Praxis. Das hilft dem Praxisteam, Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten kurz zu halten.

Während des Arztbesuches

  • Respekt und ein freundlicher Umgang sollte für Sie selbstverständlich sein.

  • Sie selbst können dazu beitragen, dass Ihre Daten in der Praxis geschützt sind. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass andere Patientinnen und Patienten Ihre vertraulichen Gespräche nicht mithören können.

  • Sie machen es Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt leichter, wenn Sie gleich zum Punkt kommen und Ihr Anliegen ohne Umschweife beschreiben.

  • Geben Sie Ihre aktuellen Beschwerden, Vorbehandlungen oder Vorerkrankungen genau an.

  • Beschreiben Sie Ihre Lebensumstände und Gewohnheiten.

  • Falls ernsthafte Erkrankungen in Ihrer Familie vorkommen, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber. Beispiele dafür sind: Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebserkrankungen.

  • Teilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit, ob Sie an Allergien oder Unverträglichkeiten leiden.

  • Erzählen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie etwas in Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung bedrückt, besorgt oder unsicher macht.

  • Sagen Sie sofort, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.

  • Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über das, was zu tun ist.

  • Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt anzusprechen, wenn Sie glauben, dass ein Fehler passiert ist. Zum Beispiel, wenn Sie meinen, mit einer anderen Person verwechselt worden zu sein oder dass Ihnen ein falsches Medikament verschrieben oder verabreicht wurde.


Ehe Sie sich für eine Untersuchung oder eine Behandlung entscheiden:

  • Nehmen Sie sich Bedenkzeit, sofern nicht medizinische Gründe dagegen sprechen.

  • Holen Sie bei schwerwiegenden Entscheidungen eine Zweitmeinung ein.

  • Ziehen Sie eine vertraute Person hinzu, wenn Sie das möchten.

  • Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus. Lassen Sie sich deren Erfahrungen schildern.

Wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder Ihnen etwas unklar ist, trauen Sie sich nachzufragen. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit möglichen Fragen für Ihr nächstes Arztgespräch. Diese Fragen können Ihnen helfen, wichtige Punkte in der Praxis anzusprechen. Am besten schreiben Sie sich im Vorfeld Ihre speziellen Fragen auf, damit Sie später beim Arzttermin nichts vergessen.

Zu den Untersuchungsmöglichkeiten

  • Welche Untersuchungsmöglichkeiten gibt es?

  • Welche Untersuchungsmethoden kommen für mich und mein Gesundheitsproblem in Frage?

  • Welchen Nutzen hat die Untersuchung? Ist er wissenschaftlich belegt?

  • Was sind die Vor- und Nachteile der Untersuchungsmethoden?

  • Welche Risiken oder Komplikationen können bei der Untersuchung auftreten?

  • Sind Vorbereitungen für diese Untersuchung notwendig?

  • Welche Folgen hat es, wenn diese Untersuchung nicht durchgeführt wird?

  • Wird die Untersuchung von meiner Krankenkasse erstattet oder muss ich die Kosten dafür selbst tragen? Gibt es vielleicht eine ähnliche Untersuchung, die meine Krankenkasse bezahlt?

  • Wann erhalte ich meine Untersuchungsergebnisse?

  • Welche Konsequenzen kann das Untersuchungsergebnis haben?

  • Sind danach zusätzliche Untersuchungen notwendig?

Zu Ihrer Erkrankung

  • Was habe ich? Wie lautet meine Diagnose?

  • Was hat meine Erkrankung verursacht?

  • Muss ich jetzt überhaupt behandelt werden, oder reicht es, den weiteren Verlauf zu beobachten?

  • Was kann ich selbst tun, um meine Gesundheit zu verbessern?

  • Welche gesundheitlichen Folgen kann meine Erkrankung haben?

  • Wie erkenne ich, wenn sich meine Beschwerden verschlimmern?

  • Was muss ich tun, wenn sich meine Beschwerden verschlechtern?

  • Was kann ich selbst tun, damit die Erkrankung nicht wiederkommt?

  • Was müssen Partner, Angehörige und Familie über meine Erkrankungen wissen?

  • Wo finde ich verlässliches Informationsmaterial, Broschüren oder Internetseiten zu meiner Erkrankung?

  • Welche sozialen Hilfen, Rehabilitationsleistungen oder weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Zu den Behandlungsmöglichkeiten

  • Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

  • Welche Behandlungen kommen für mich in Frage?

  • Welches Ziel und welchen Nutzen haben die Behandlungen?

  • Gibt es für den Nutzen wissenschaftliche Belege und wie verlässlich sind diese?

  • Mit welchen Schäden, Nebenwirkungen und Einschränkungen muss ich bei den einzelnen Behandlungsmöglichkeiten rechnen?

  • Werden sich die Behandlungen auch auf meinen Lebensalltag auswirken, und wenn ja, wie?

  • Wie lange dauert die Behandlung?

  • Wann und wie oft muss ich zur Behandlung wieder in die Praxis kommen?

  • Ab wann kann ich während oder nach der Behandlung mit einer Besserung meiner Beschwerden rechnen?

  • Wird die Behandlung von meiner Krankenkasse erstattet? Muss ich die Kosten dafür selbst tragen? Wie hoch ist mein Eigenanteil? Gibt es eventuell eine Behandlung mit ähnlicher Wirkung, die von meiner Krankenkasse bezahlt wird?

  • Auf was kann/muss ich selbst während der Behandlung achten?

  • Bin ich nach der Behandlung geheilt?

Zu Medikamenten

  • Welchen Zweck hat das Medikament?

  • Was bewirkt das Medikament? Welchen Nutzen hat es?

  • Wann sollte sich in etwa die Wirkung des Medikaments zeigen?

  • Wann kann ich das Medikament absetzen?

  • Wie wende ich das Medikament genau an? Wie, wie oft, wann und wie lange muss ich die Medikamente nehmen?

  • Was tue ich, wenn ich vergessen habe, das Medikament zu nehmen, oder wenn ich es aus Versehen doppelt genommen habe?

  • Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten? Worauf sollte ich diesbezüglich achten?

  • Was kann ich tun, wenn Nebenwirkungen oder Allergien auftreten oder ich das Medikament nicht vertrage?

  • Vertragen sich die neu verschriebenen Medikamente mit denen, die ich schon einnehme?

  • Müssen regelmäßige Kontrollen erfolgen? Wenn ja, welche und wie häufig? Fragen Sie in der Arztpraxis nach den Ergebnissen von durchgeführten Kontrollen, wenn Sie nach der vereinbarten Zeit noch nichts gehört haben.

Kleines Wörterbuch

Arztbewertungsportale
Seit einigen Jahren bieten verschiedene Arztbewertungsportale im Internet ihre Hilfe bei der Arztsuche an. Auf solchen Plattformen können Ärztinnen und Ärzte bewertet werden. Damit Nutzerinnen und Nutzer seriöse Portale erkennen können, hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zusammen mit einem Expertenkreis einen Katalog mit Qualitätsstandards für gute Arztbewertungsportale erarbeitet. Diesen Katalog finden Sie unter www.arztbewertungsportale.de.

Diagnose
Durch das sorgsame Untersuchen, Abwägen und Einschätzen aller Krankheitsanzeichen schließt die Ärztin oder der Arzt auf das Vorhandensein und die besondere Ausprägung einer Krankheit.

Disease-Management-Programme
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. DMP gibt es zum Beispiel für Menschen mit Diabetes mellitus, Asthma oder Brustkrebs. Diese Programme haben das Ziel, die Versorgung von Erkrankten zu verbessern.

Informationen und Hinweise zu DMP finden Sie unter www.gesundheitsinformation.de/was-sind-disease-management-programme-dmp.2489.de.html oder www.kbv.de/html/dmp.php.

IGeL
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für alle diagnostischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden, die zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sind. Wenn Ärztinnen oder Ärzte eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht im Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenkassen erfasst ist, müssen Sie selbst dafür zahlen. Solche ärztlichen Leistungen werden als Individuelle Gesundheitsleistungen bezeichnet (kurz: IGeL). Diese lassen sich unterteilen in:

  • Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln, die im Krankenhaus von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, nicht aber im ambulanten Bereich. Im Krankenhaus dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. In der ambulanten Versorgung müssen Leistungen auf ihren Nutzen hin geprüft und ausdrücklich zugelassen werden, bevor die gesetzlichen Krankenkassen sie übernehmen. Deshalb werden solche Leistungen in der Arztpraxis häufig als IGeL angeboten.

  • ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, wie zum Beispiel medizinische Beratungen zu Fernreisen oder gutachterliche Bescheinigungen zur Flugtauglichkeit.

  • Leistungen, für die kein Nutzenbeleg vorliegt, die aber auch keine bedeutsamen Schäden erwarten lassen, so dass das Verhältnis von Nutzen und Schaden mindestens ausgeglichen ist.

  • von Patientinnen und Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen, wenn sie aus ärztlicher Sicht zumindest vertretbar sind.

Wenn Sie sich für eine IGeL entschieden haben, ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verpflichtet, mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Diese Vereinbarung muss eine Beschreibung der ärztlichen Leistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten, und Angaben über die voraussichtliche Honorarhöhe (IGeL-Kosten) enthalten. Außerdem müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie über den Nutzen und die Risiken aufgeklärt und darüber informiert worden sind, dass es sich nicht um eine Leistung Ihrer Krankenkasse handelt und daher die Kosten von Ihnen selbst zu zahlen sind.

In der Broschüre „Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte“ erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine solche Leistung anbietet oder Sie eine IGeL von sich aus wünschen. Sie finden diese Broschüre im Internet unter www.patienten-information.de/checklisten/igel-checkliste.

Auf dem "IGeL-Monitor" können Sie sich im Internet über Nutzen und Risiken von IGeL informieren
www.igel-monitor.de.

Leitlinie
Bei einer Leitlinie handelt es sich um eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ärztinnen und Ärzte sowie für andere medizinische Fachleute. Sie gibt Hinweise über das angemessene medizinische Vorgehen bei speziellen gesundheitlichen Problemen und Krankheiten.

Eine Leitlinie wird von einer Expertengruppe erstellt, deren Mitglieder verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften für das betreffende Erkrankungsgebiet angehören. Die Angaben zu Untersuchungen und Behandlungen der beschriebenen Erkrankung stützen sich auf wissenschaftliche Nachweise. Dennoch ist eine Leitlinie keine Zwangsvorgabe, sondern sie gibt Empfehlungen und beschreibt einen Handlungs- und Entscheidungskorridor, von dem in begründeten Fällen abgewichen werden muss. Denn: Jeder Mensch hat seine eigene Krankengeschichte und eigenen Wünsche. Das müssen Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.leitlinien.de oder www.awmf.org.

Patientenleitlinie
Patientenleitlinien beruhen auf den wissenschaftlichen Inhalten ärztlicher Leitlinien. Somit stützen sie sich auf das beste derzeit verfügbare medizinische Wissen. Für die Patientenfassung werden die Empfehlungen der jeweiligen ärztlichen Leitlinie in eine laienverständliche Sprache übersetzt. Bei der Erstellung werden die Erfahrungen und Wünsche betroffener Personen berücksichtigt. Die Patientenratgeber geben zudem Hintergrundinformationen zu den Krankheitsursachen und zu den möglichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Außerdem finden Sie dort Hinweise zum Umgang mit der Erkrankung und Adressen zu weiterführenden Hilfsangeboten.

Patientenleitlinien können Sie kostenlos herunterladen unter www.patienten-information.de.

Patientenquittung
Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine sogenannte Patientenquittung. Dort werden alle Leistungen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für Sie erbracht hat, und deren vorläufige Kosten schriftlich vermerkt. Die Aufstellung kann Ihnen direkt nach Ihrem Arztbesuch (Tagesquittung) oder quartalsweise ausgestellt werden. Für eine Quartalsquittung müssen Sie einen Euro und vielleicht noch Versandkosten bezahlen.

Informationen zur Patientenquittung gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenquittung.html#c3610.

Patientenrechtegesetz
Im Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es fasst die bisher zum Arzthaftungsrecht existierende Rechtsprechung und die wesentlichen vertraglichen Rechte von Patienten in acht neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630a-630h) zusammen. Die neuen Regelungen umfassen die Definition eines Behandlungsvertrages, die ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflichten, die Einwilligung, die Einsichtnahmerechte in die Patientenakte und die Verteilung der Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Durch Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird zudem die Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern durch die Krankenkassen gestärkt und die Einrichtung von Fehlerberichts- und Lernsystemen gefördert.

Die wichtigsten Regelungen finden Sie in einer Informationsbroschüre unter: www.patientenbeauftragter.de/images/pdf/Barrierefrei%20Broschuere_Patientenrecht_bf.pdf.

Patientensicherheit
Unter dem Begriff "Patientensicherheit" versteht man in der Medizin alle Maßnahmen in einer Praxis oder in einem Krankenhaus, die Patientinnen oder Patienten bei einer Untersuchung oder einer Behandlung vor vermeidbaren Schäden schützen sollen.

Qualitätsmanagement
Mit Hilfe des Qualitätsmanagements können in Arztpraxen Arbeitsabläufe und -vorgänge geplant und strukturiert werden und somit zu einer besseren Praxisorganisation beitragen. Dafür stehen verschiedene Programme zur Verfügung. Dabei wird auch die Patientensicht einbezogen.

Rehabilitation
Unter dieser Bezeichnung werden alle medizinischen, psychotherapeutischen, sozialen und beruflichen Leistungen zusammengefasst, die eine Wiedereingliederung eines Kranken in Familie, Gesellschaft und Berufsleben zum Ziel haben. Eine Rehabilitation soll es erkrankten Menschen ermöglichen, besser mit ihrer Krankheit und Problemen fertig zu werden. In der Regel schließt sie sich an eine Behandlung im Krankenhaus an.

Internetquellen und weitere Informationen

Arztsuche

Online-Arztsuche und Telefonauskunft
Kassenärztliche Bundesvereinigung
www.kbv.de/arztsuche/178.html

Barrierefreiheit

Broschüre "Barrieren abbauen" mit Ideen und Vorschlägen für eine behindertengerechte Praxis
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
www.kbv.de/barrieren-abbauen.html

Kurzinformation für Patienten "Woran Sie eine barrierefreie Praxis erkennen"
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer
www.patienten-information.de/kurzinformationen/barrierefreie-arztpraxis

Beratung

Kostenfreie Beratung für Bürgerinnen und Bürger zu Gesundheitsfragen, Rechtsfragen und psychosozialen Fragen
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
www.unabhaengige-patientenberatung.de

Beschwerde

Broschüre "Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern"
Bundesärztekammer
www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/

Gemeinsam entscheiden

Härter M, Loh A, Spies C (Hrsg.), Gemeinsam entscheiden – erfolgreich behandeln, Deutscher Ärzte-Verlag, 2005

Patienteninformationen

Verlässliche Patienteninformationen
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin

Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
www.gesundheitsinformation.de

Patientenrechte

Information der deutschen Ärzteschaft zu Patientenrechten
Bundesärztekammer
www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenrechte/

Patientenrechtegesetz

Patientensicherheit

Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) – Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland
www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de

Patientensicherheit-Online.de
www.patientensicherheit-online.de

Broschüre "Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie"
Kassenärztliche Bundesvereinigung
www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Mehr_Sicherheit_bei_der_Arzneimitteltherapie.pdf

Informationsblatt "Medikamente sicher einnehmen"
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer
www.patienten-information.de/kurzinformationen/arzneimittel-und-impfungen/sichere-arzneimitteltherapie

Qualität und Qualitätsmanagement

KTQ – Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
www.ktq.de

"QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®", das Qualitätsmanagement-System der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigung
www.kbv.de/qm

QMA – Qualitätsmanagement aus Sicht des Patienten
www.aezq.de/aezq/kompendium_q-m-a/3-qualitaetsmanagement-und-die-sicht-der-patienten

Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung (AQUA)
www.aqua-institut.de

Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut)
www.bqs-institut.de

Selbsthilfe

Bundesweite Netzwerkeinrichtung, Kontaktstelle und Informationen zur Gruppenselbsthilfe
www.nakos.de

Selbsthilfe im Internet: Orientieren, Mitdiskutieren und Andere finden
www.selbsthilfe-interaktiv.de

Schnittstellenmanagement

Checkliste für das ärztliche Schnittstellenmanagement zwischen den Versorgungssektoren
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/checklisten-schnittstellenmanagement.pdf

Weitere Literatur

Klemperer D, Lang B, Koch K et al. Gute Praxis Gesundheitsinformationen. Z Evid Fortbild Qual Gesundheitswesen. 2010; 104: 66-68.
Lieb K, Klemperer D, Koch K et al. Interessenkonflikte in der Medizin: Mit Transparenz Vertrauen stärken. Dtsch Ärztebl. 2011; 108: A-256-260

Mitglieder des Patientenforums

Das Patientenforum ist ein Zusammenschluss großer Selbsthilfedachverbände wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE), dem Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN – Gesamtverband, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE) ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. In Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes tritt die BAG SELBSTHILFE unter den Grundsätzen der Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Normalisierung, Integration und Teilhabe für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen ein. Durch sozialpolitische Einflussnahme auf allen staatlichen Ebenen sowie durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit wirkt die BAG SELBSTHILFE darauf hin, behinderte und chronisch kranke Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam zu beteiligen.
www.bag-selbsthilfe.de

Das FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN ist ein Zusammenschluss von Mitgliedsverbänden des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Gesamtverband, deren satzungsgemäße Aufgabe die Betreuung und/oder Beratung von somatisch chronisch kranken und/oder behinderten Menschen ist.
Das FORUM ist eine selbstorganisierte Initiative, die zugleich die Funktion eines Fachbereiches wahrnimmt. Aufgaben sind insbesondere die Förderung der fachlichen Arbeit, wie zum Beispiel durch Erfahrungs-austausch, Beratung und Fortbildung, sowie die Entwicklung und Vertretung von Positionen zu gemeinsamen sozial- und gesundheits-politischen Themen.
www.paritaet.org

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) ist der Fachverband zur Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen und von Menschen, die sich für Selbsthilfegruppen interessieren. Die DAG SHG ermutigt und regt Menschen zur freiwilligen, gleichberechtigten und selbstbestimmten Mitarbeit in Selbsthilfegruppen an. Hier kommen Menschen zusammen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie – entweder selber oder als Angehörige – betroffen sind. Die DAG SHG setzt sich dafür ein, dass förderliche Rahmenbedingungen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen geschaffen werden.

Die DAG SHG arbeitet fach-, themen- und trägerübergreifend. Sie informiert über Möglichkeiten der Gruppenselbsthilfe. Sie nimmt Einfluss auf Politik und Verwaltung, um ein selbsthilfefreundliches Klima in Deutschland zu schaffen. Sie hat den Ansatz der Selbst-hilfeunterstützung durch spezialisierte Selbsthilfekontaktstellen vor Ort entwickelt und vertritt diesen in Fachwelt und Öffentlichkeit. Selbsthilfekontaktstellen halten sachliche/infrastrukturelle Hilfen (Räume, Arbeitsmittel) und fachliche Beratung (Selbsthilfeberatung) bereit. Sie berät Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen sowie Krankenkassen und anderen relevanten Institutionen in Fragen der sozial- und gesundheitspolitischen Bedeutung und Förderung von Selbsthilfegruppen. Sie qualifiziert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Selbsthilfekontaktstellen und anderen Selbsthilfe unterstützenden Einrichtungen für die besonderen Anforderungen der professionellen Selbsthilfeberatung.

Die DAG SHG nimmt Stellung in Gesetzgebungsverfahren. Die DAG SHG ist gemäß § 20 c SGB V eine der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen und gemäß § 140 f SGB V eine der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen.
www.dag-shg.de

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärzte-kammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der 470.422 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31.12.2013) in der Bundesrepublik Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Landesärztekammern wirkt die Bundesärztekammer (BÄK) aktiv am gesundheitspolitischen Meinungs-bildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen. Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen. Heute ist sie die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und somit ein organisatorischer Zusammen-schluss von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der einzelne Arzt gehört der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an. Die Bundesärztekammer selbst ist keine Körperschaft, sondern ein nichteingetragener Verein. Der jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das Parlament der Ärzteschaft. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der Bundesärztekammer werden vom Deutschen Ärztetag für die Dauer von vier Jahren gewählt.
www.baek.de

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie vertritt die Belange ihrer Mitglieder bei Gesetzge-bungsverfahren gegenüber der Bundesregierung. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Körperschaft gehören des Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen Mediziner gegenüber den Krankenkassen sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie anderen Sozialleistungsträgern ab. In diesen Vereinbarungen werden die Grundsätze der vertraglichen Beziehungen zwischen den oben genannten Partnern auf Landesebene festgelegt und Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arznei- und Heilmittelvereinbarungen gemacht. Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, und vereinbart Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütung nach Versorgungsbereichen. Der Verband führt darüber hinaus das Bundesarztregister und wirkt im Bundesschiedsamt mit. Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheidet die KBV zusammen mit den Vertretern der Krankenkassen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei diesen Verhandlungen verfolgt die Körperschaft stets das Ziel, Fortschritte in der Medizin den Patienten zugutekommen zu lassen. Die KBV informiert und unterstützt die KVen bei allen Fragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Sie berät auch den Gesetzgeber auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik.
www.kbv.de

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Im Auftrag seiner Träger analysiert, initiiert und organisiert das Institut seit 1995 Projekte auf den Gebieten Qualitätsförderung der Gesundheitsversorgung, Leitlinien/Evidenzbasierte Medizin, Patienteninformation, Patientensicherheit und "Wissensmanagement". Ein Bestandteil der Arbeit ist das Patientenportal www.patienten-information.de und die Erarbeitung von Informationsmaterialien, wie etwa Patientenleitlinien

Impressum

Herausgeber

Bundesärztekammer und
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Erarbeitet durch das ÄZQ

Im Auftrag von:

Autorinnen und Autoren der 4. Auflage

Für das Patientenforum:

Holger Borner, Manfred Flore, Hannelore Loskill
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen BAG SELBSTHILFE e. V. (BAG)

Achim Weber, Hilde Schulte
FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN

Ursula Helms, Jutta Hundertmark-Mayser
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. c/o Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)

Norbert Butz, Ines Chop, Alexander Dückers, Cornelia Goesmann, Günter Jonitz, Justina Rozeboom, Johannes Schenkel
Bundesärztekammer

Franziska Diel, Adela Litschel, Ulrike Schmitt, Roland Stahl, Dominik Graf von Stillfried (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, ZI)
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Für das ÄZQ:

Günter Ollenschläger, Andrea Sanguino Heinrich, Corinna Schaefer, Sabine Schwarz

Redaktion und Koordination:

Sabine Schwarz und Corinna Schaefer
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin

Juristische Beratung:

Barbara Berner
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Herausgeber der Schriftenreihe

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
(Gemeinsames Institut von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung)
TiergartenTower, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon (030) 4005 2501 - Fax (030) 4005 2555
Email mail@azq.de
Internet www.azq.de

Zitierweise

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Woran erkennt man eine gute Arztpraxis? - Checkliste für Patientinnen und Patienten. 4. Aufl., Version 1. Berlin: ÄZQ; 2015. (äzq Schriftenreihe; 43)
DOI 10.6101/azq/000229

Internet

www.bag-selbsthilfe.de
www.paritaet.org
www.dag-shg.de
www.baek.de
www.kbv.de
www.azq.de
www.arztcheckliste.de

4. Auflage, Version 1, 2015

Mehr zum Thema

  • Arztbesuch: Leichte Sprache

    Manchmal haben Ärztinnen oder Ärzte wenig Zeit. Nach dem Besuch in der Arztpraxis haben Patientinnen und Patienten oft noch Fragen. Hier bekommen Sie Tipps damit Ihr Arztbesuch gut klappt.

  • Arztbesuch: Leichte Sprache

    Manchmal haben Ärztinnen oder Ärzte wenig Zeit. Nach dem Besuch in der Arztpraxis haben Patientinnen und Patienten oft noch Fragen. Hier bekommen Sie Tipps damit Ihr Arztbesuch gut klappt.

Hinweise und Kommentare

Sie haben Hinweise und Kommentare zu unserem Internetangebot?

Extras

Checklisten

Checklisten

Wir bieten Orientierung im Gesundheitswesen und geben Antworten auf Fragen.
Weiterlesen
Wörterbuch

Wörterbuch

Hier erklären wir Fachbegriffe und gängige Abkürzungen allgemeinverständlich.
Weiterlesen
Leichte Sprache

Leichte Sprache

Hier finden Sie Krankheiten und Gesundheitsfragen in sehr einfacher Form erklärt.
Weiterlesen
Wird geladen