IGeL-Leistungen: Leichte Sprache

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Was sind IGeL?

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt normalerweise
Ihre medizinische Untersuchung oder Behandlung.
Aber manchmal schlägt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt
eine zusätzliche Untersuchung oder Behandlung vor,
die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird.
Oder Sie brauchen eine Impfung oder eine ärztliche Bescheinigung,
die von der Krankenkasse auch nicht bezahlt wird.
Das können Individuelle Gesundheits-Leistungen sein, kurz IGeL.

Wenn Sie eine IGeL-Leistung wollen,
dann müssen Sie diese selbst bezahlen.
Deshalb heißen solche Zahlungen auch Selbst-Zahler-Leistungen.

Für wen ist diese Information?

Diese Information ist für Menschen,
die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Dann haben Sie eine Krankenkassen-Karte mit einem Chip.
Sie zeigen diese Karte immer in Ihrer Praxis oder im Krankenhaus vor.
Meistens müssen Sie nach einem Arztbesuch nichts bezahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Kosten.

Warum bezahlt meine Krankenkasse keine IGeL-Leistungen?

Es gibt verschiedene Gründe,
warum Ihre Krankenkasse eine IGeL-Leistung nicht bezahlt:

  • Man weiß noch nicht:
    Hilft die IGeL-Leistung wirklich?
    Bei neuen medizinischen Verfahren
    gibt es oft noch keinen wissenschaftlichen Nachweis.
    Man weiß also nicht: Ist das Verfahren wirksam?
    Deshalb bezahlt die Krankenkasse das Verfahren nicht.
    Aber: Die Krankenkassen und die Fachleute
    prüfen neue Verfahren immer wieder.
    Wenn die wissenschaftlichen Nachweise ausreichen,
    dann beschließen die Krankenkassen:
    Jetzt wird das Verfahren bezahlt.

  • Bis jetzt sieht man bei der IGeL-Leistung keinen großen Nutzen,
    aber sie schadet wahrscheinlich auch nicht.
    Das gilt zum Beispiel für
    die regelmäßige Untersuchung des Augen-Innen-Drucks.
    Mit der Untersuchung will die Ärztin oder der Arzt
    eine Augen-Krankheit früh erkennen.
    Die Krankheit heißt Grüner Star.
    Wer die Krankheit hat,
    kann erblinden.
    Keiner kann genau sagen,
    welchen Nutzen die Untersuchung
    des Augen-Innen-Drucks hat.
    Aber die Untersuchung schadet auch nicht.

  • Die IGeL-Leistung ist für Freizeit, Urlaub oder Beruf.
    Sie brauchen eine Impfung für eine Urlaubs-Reise
    oder eine ärztliche Bescheinigung für einen Tauch-Kurs?
    Dann müssen Sie diese selbst bezahlen.
    Denn die Krankenkasse muss Untersuchungen
    und Bescheinigungen für Reisen und Hobbies nicht bezahlen.

  • Sie wünschen von sich aus eine IGeL-Leistung,
    die medizinisch nicht notwendig ist
    .
    Das gilt zum Beispiel für Schönheits-Operationen.
    Oder Sie möchten eine Tätowierung entfernen lassen.

Wichtig ist:
Eine IGeL-Leistung müssen Sie selbst bezahlen.

Ihre freie Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung

Wenn man Ihnen in der Arztpraxis
eine IGeL-Leistung anbietet,
dann können Sie sich diese Fragen stellen:

  • Habe ich sicher verstanden,
    warum die IGeL-Leistung für mich notwendig und gut ist?

  • Habe ich verstanden:
    Welche Vorteile bringt mir die IGeL-Leistung?
    Welche Nachteile hat die IGeL-Leistung?
    Zum Beispiel: Welche Neben-Wirkungen können auftreten?

  • Hat meine Ärztin oder mein Arzt mir gut erklärt,
    was die Wissenschaft zu dieser IGeL-Leistung sagt?
    Zum Beispiel: Gibt es gute wissenschaftliche Belege für den Nutzen?

  • Hat die Ärztin oder der Arzt Werbung für die IGeL-Leistung gemacht?
    Fühle ich mich dazu gedrängt?
    Oder wurde ich ruhig und sachlich informiert?

Was hilft bei der Entscheidung?

  • Wenn Sie in der Arztpraxis Informationen zur IGeL-Leistung
    bekommen haben,
    dann schauen Sie sich diese genau an.

  • Nehmen Sie sich genug Zeit für Ihre Entscheidung.
    Niemand darf Sie drängen.

  • Sie allein entscheiden.
    Niemand darf Ihnen dabei Vorschriften machen.

Wenn Sie denken: Nein, die IGeL-Leistung möchte ich nicht

Dann sagen Sie das Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
am besten klar und deutlich.
Das ist kein Problem.
Die normale Behandlung geht dann weiter.
Wichtig:
Nur weil Sie eine IGeL-Leistung ablehnen,
darf Sie die Ärztin oder der Arzt nicht anders behandeln.

Wenn Sie denken: Ich bin mir noch unsicher

Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an,
wenn Sie unsicher sind oder Zweifel haben.

Sie haben auch das Recht,
eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt
zu der IGeL-Leistung zu befragen.
Das nennt man: eine Zweit-Meinung einholen.
Aber: Die Krankenkassen bezahlen nicht die Zweit-Meinung.

Wenn Sie denken: Ja, die IGeL-Leistung möchte ich

Bevor Sie die IGeL-Leistung erhalten,
treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Arztpraxis.
Lesen Sie diese Vereinbarung genau durch.
Darin muss stehen, dass Sie die IGeL-Leistung wollen
und wie viel sie kostet.

Wenn Sie alles verstanden haben,
dann unterschreiben Sie die Vereinbarung.

Bitte beachten Sie:
Sie können jedes Mal neu entscheiden,
ob Sie eine IGeL-Leistung haben möchten.
Denken Sie in Ruhe darüber nach.
Informieren Sie sich.

Manchmal zahlen Krankenkassen doch für eine IGeL-Leistung.
Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Nach der IGeL-Untersuchung oder IGeL-Behandlung

Achten Sie darauf:
Habe ich eine Rechnung erhalten?
Steht der Name der IGeL-Untersuchung
oder der IGeL-Behandlung darauf?
Verstehe ich die Rechnung?

Hier finden Sie mehr Informationen

  • Die Krankenkassen haben eine Internet-Seite in schwerer Sprache: www.igel-monitor.de
    Dort finden Sie gute Informationen zu IGeL-Leistungen.

  • Oder Sie rufen die Unabhängige Patienten-Beratung an:
    Telefon-Nummer: 0800 011 77 22

Wer hat diese Information gemacht?

Diese Information ist vom
Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin, kurz: ÄZQ.
Das ÄZQ ist eine Gruppe von Fachleuten für Gesundheit.
Die Informationen sind zuverlässig und aktuell.
Mehr über das ÄZQ erfahren Sie unter:
www.patienten-information.de

Oder Sie schreiben dem ÄZQ eine E-Mail an:
patienteninformation@azq.de

Für die Texte in Leichter Sprache arbeitet das ÄZQ
zusammen mit Special Olympics Deutschland, kurz: SOD.
SOD ist die größte Sport-Organisation
für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
SOD kennt sich besonders gut aus
mit Sport und Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung.
Mehr Informationen zum Thema Gesundheit in Leichter Sprache
finden Sie unter: www.gesundheit-leicht-verstehen.de

Den Original-Text zu dieser Information finden Sie unter:
www.patienten-information.de/checklisten/igel-checkliste

Mai 2021, herausgegeben von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung

Mehr zum Thema in Alltagssprache

Wo Sie eine Selbsthilfeorganisation in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie bei der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen).

Internet www.nakos.de
Telefon 030 31018960

Unsere Gesundheitsinformationen können Sie kostenlos herunterladen, ausdrucken und verteilen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese bei Anbietern von Print on Demand auf hochwertigem Papier und in beliebiger Auflage kostenpflichtig ausdrucken zu lassen – wie zum Beispiel dem DDZ.

Für die Texte in Leichter Sprache arbeitet das ÄZQ
zusammen mit Special Olympics Deutschland, kurz SOD.
SOD ist die größte Sport-Organisation
für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
SOD kennt sich besonders gut aus beim Thema
Sport und Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung.
Mehr Informationen zum Thema Gesundheit in Leichter Sprache
finden Sie unter: www.gesundheit-leicht-verstehen.de

Hier finden Sie Dokumente zur Methodik, alle benutzten Quellen sowie weiterführende Links.

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Verwendete Quellen

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