Patientenleitlinie: Herzschwäche
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Behandlung im Krankenhaus

In bedrohlichen Situationen soll Ihnen das Behandlungsteam nach Meinung der Expertengruppe eine Einweisung in ein Krankenhaus empfehlen, insbesondere bei:

  • schweren Herz-Rhythmus-Störungen;

  • wiederholten Stromschlägen durch den ICD ("Defi");

  • ausgeprägten Veränderungen der Salz-Werte im Blut wie Natrium oder Kalium;

  • neu auftretender oder sich stark verschlechternder Begleit-Erkrankung;

  • plötzlicher Verschlechterung der Herzschwäche (siehe auch Kapitel Einen Notfall erkennen).

Nach Meinung der Expertengruppe sollen Sie sich im Krankenhaus so früh wie möglich unter fachlicher Anleitung bewegen, etwa Übungen an der Bettkante oder einige Schritte gehen. Fachleute bezeichnen diese Bewegungsübungen innerhalb der ersten 72 Stunden nach Aufnahme als Frühmobilisation.

Es gibt auch Situationen, in denen eine Behandlung im Krankenhaus meist nicht dringend nötig ist, für einzelne Betroffene kann es aber Vorteile haben, dann stationär betreut zu werden. Die Expertengruppe ist der Meinung, dass das Behandlungsteam Ihnen nach gründlicher Befragung und Untersuchung in den folgenden Situationen eine Einweisung in ein Krankenhaus empfehlen kann:

  • Wasser-Ansammlungen im Körper, etwa nicht anders erklärbare Zunahme des Gewichts;

  • Beschwerden der Herz-Überlastung;

  • die Nieren arbeiten schlechter;

  • schwere Lungenentzündung;

  • die Einstellung der Medikamente ist schwierig.

Eine Einweisung ins Krankenhaus kann auch in Frage kommen, um bestehende Behandlungen zu überprüfen und zu verbessern.

Hinweis zu zertifizierten Zentren

Die ärztliche Versorgung von Menschen mit schwerer Herzschwäche ist sehr umfangreich und erfordert viel Spezialwissen. Es gibt in Deutschland mehrere zertifizierte Zentren für Menschen mit Herzschwäche ("HFU-Zentrum"). Hier arbeiten Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen und andere Spezialisten eng zusammen und es stehen alle derzeit möglichen Behandlungsverfahren für die Herzschwäche zur Verfügung. Weitere Informationen zu den zertifizierten Zentren finden Sie im Internet: https://hfu.dgk.org/zertifizierte-hfus.

Kurz vor der Entlassung

Damit Sie einschätzen können, wie es weitergeht, spricht Ihr Ärzteteam vor der Entlassung ausführlich mit Ihnen über die Herzschwäche, die Auswirkungen auf Ihr Leben und den Umgang mit den Medikamenten. Sie erhalten mehrere Unterlagen, die Informationen zu Medikamenten, Ernährung und empfohlenen Aktivitäten enthalten.

Das Krankenhaus-Personal vereinbart für Sie einen Termin zur Nachkontrolle bei Ihrem Hausarzt (mehr dazu im Kapitel Kontroll-Termine vereinbaren). Er erhält einen Arztbrief mit einem Behandlungsvorschlag, in welcher Weise die Menge der verschriebenen Medikamente in den nächsten Wochen gesteigert werden soll. Sie können sich Kopien aushändigen lassen.

Man fragt Sie auch, ob Sie Schwierigkeiten haben, sich zu Hause selbst zu versorgen und ob Sie den Alltag allein bewältigen können. Sollten Sie Hilfe benötigen, nennt man Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung.

Falls für Sie eine Rehabilitation in Frage kommt, fragt man Sie, ob Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Stimmen Sie zu, wird diese Leistung vom Krankenhaus-Sozialdienst beantragt. Mehr dazu finden Sie im Kapitel Rehabilitation – der Weg zurück in den Alltag.

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus

Die Leitlinie empfiehlt:

Nach Meinung der Expertengruppe sollte innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach Entlassung ein Kontroll-Termin in Ihrer Hausarztpraxis stattfinden. Bei schwerer Herzschwäche sollten Sie diesen Termin bereits innerhalb der ersten 3 Tage erhalten.

Menschen mit Herzschwäche, die nach plötzlicher Verschlechterung aus einem Krankenhaus entlassen werden, sollen nach Expertenmeinung häufige Kontroll-Untersuchungen bei einem Kardiologen oder einer Kardiologin erhalten.

Mehr dazu lesen Sie im Kapitel Kontroll-Termine vereinbaren.

2. Auflage, 2020. Version 3

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Spezielle Angebote für Menschen mit Herzschwäche finden Sie unter den folgenden Adressen:

Deutsche Herzstiftung e. V.
E-Mail: info@herzstiftung.de
Internet: www.herzstiftung.de/selbsthilfegruppen.html

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR)
Unter dieser Adresse erfahren Sie, welche Herzgruppen es in Ihrem Bundesland gibt:
E-Mail: info@dgpr.de
Internet: www.dgpr.de

Deutscher Behindertensportverband e. V. (DBS)
E-Mail: info@dbs-npc.de
Internetwww.dbs-npc.de

Defibrillator (ICD) Deutschland e. V.
Telefon: 06 221 / 87 28 99 4
E-Mail: geschaeftsstelle@defibrillator-deutschland.de
Internet: www.defibrillator-deutschland.de

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.
Telefon: 0 30 / 82 00 7 58-0
E-Mail: info@dhpv.de
Internet: www.dhpv.de

Deutsche Stiftung Organtransplantation
Infotelefon: 0800 90 40 400
Internet: www.dso.de

Wo sich eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe befindet, können Sie auch bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) erfragen:

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon: 030 31018960
Fax: 030 31018970
E-Mail: 
Internet: www.nakos.de

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