Patientenleitlinie: Asthma
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Asthma durch den Beruf

Bei ungefähr 5 bis 10 von 100 Erwachsenen mit Asthma sind berufliche Einflüsse die Ursache ihrer Erkrankung.

Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, wenn Sie vermuten, dass zwischen Ihren Beschwerden und Ihrem Arbeitsplatz ein Zusammenhang bestehen könnte. Schildern Sie Ihr Arbeitsumfeld.

Der Verdacht auf ein berufsbedingtes Asthma besteht dann, wenn die Beschwerden eines Asthmas erstmals am Arbeitsplatz auftreten beziehungsweise sich die Beschwerden eines bestehenden Asthmas durch den Aufenthalt auf der Arbeit verschlechtern.

Die Leitlinie empfiehlt:

Nach Meinung der Expertengruppe soll Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie bei Verdacht auf ein Asthma mit Bezug zum Arbeitsplatz ausführlich dazu befragen – am besten mit Hilfe spezieller Fragebögen.

Ergibt sich daraus ein Zusammenhang zwischen Ihren Beschwerden und Ihrer beruflichen Tätigkeit, so soll Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie nach Expertenmeinung an einen Facharzt oder eine Fachärztin für Arbeitsmedizin oder Lungenheilkunde überweisen.

Neben den allgemeinen Untersuchungen zum Erkennen eines Asthmas (siehe Kapitel Untersuchungen bei Asthma) können die folgenden speziellen Untersuchungen zum Einsatz kommen:

  • Zwei Tests zur Broncho-Provokation: Man vergleicht die verengten Bronchien nach 2 Wochen, in denen man wie gewohnt gearbeitet hat, mit denen, nachdem man 2 Wochen nicht am Arbeitsplatz war.

  • Wiederholte Messungen der Lungen-Funktion: Mindestens 4-mal täglich führt man die Messung selbstständig durch und trägt die Werte in ein Tagebuch ein. Dabei ist wichtig, dass man 2 Wochen wie gewohnt arbeitet und in den anderen 2 Wochen nicht am Arbeitsplatz ist. Insgesamt dauert dies also 4 Wochen.

  • Gezielte Broncho-Provokation: Man führt die Untersuchung direkt mit dem Reizstoff durch, mit dem man auf der Arbeit oft Kontakt hat.

Ein arbeitsplatzbezogenes Asthma ist wahrscheinlich, wenn die Bronchien nach den 2 Wochen am Arbeitsplatz beziehungsweise nach Kontakt mit dem Reizstoff stärker verengt sind. Bei manchen Betroffenen führen die Beschwerden dazu, dass sie ihre Arbeit aufgeben.

Die Leitlinie empfiehlt:

Die Expertengruppe ist der Meinung, dass vorher sehr genau geprüft werden soll, ob tatsächlich ein arbeitsplatzbezogenes Asthma vorliegt und ob man möglicherweise die Arbeitsbedingungen verbessern kann.

Bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit sind die Ärztin und der Arbeitgeber verpflichtet, dies Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Weitere Informationen finden Sie bei der Gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de.

Hinweis 

Bei Jugendlichen mit Asthma soll der Arzt oder die Ärztin nach Expertenmeinung rechtzeitig die Berufswahl ansprechen.

Bestimmte Berufe sind bei Asthma weniger geeignet, weil man dort häufig Kontakt mit Stoffen hat, die die Lunge reizen. Dazu gehören unter anderem Berufe aus den folgenden Bereichen: Bäckerei, Malerei, Lackiererei, Textilindustrie, Reinigung, Friseure, Küche und Landwirtschaft.

Lesen Sie auch das Informationsblatt "Berufswahl bei Asthma und Allergie" der Deutschen Atemwegsliga e. V.: www.atemwegsliga.de/asthma.html?file=tl_files/eigene-dateien/informationsmaterial /5%20Berufsberatung.pdf

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Damit der Traumberuf kein Albtraum wird - Ein Ratgeber für die medizinische Berufsberatung allergiekranker Jugendlicher." bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de

3. Auflage, 2021. Version 1

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Spezielle Angebote für Menschen mit Asthma finden Sie unter den folgenden Adressen:

Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 10 06-0
Telefax: 02 11 / 3 10 06-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon 0 30 / 893 40 14
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
Internet: www.dag-selbsthilfegruppen.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 46 36-0
Telefax: 0 30 / 2 46 36-1 10
E-Mail: info@paritaet.org
Internet: www.paritaet.org | www.der-paritaetische.de

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon: 0 30 / 31 01 89 60
Telefax: 0 30 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Internet: www.nakos.de

Sie können sich auch an diese Organisationen wenden:

Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V.
Telefon: 0 2 166 / 647 88 88
E-Mail: info@daab.de
Internet: www.daab.de

Deutsche Atemwegsliga e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 36 15
E-Mail: kontakt@atemwegsliga.de
Internet: www.atemwegsliga.de

Deutsche Lungenstiftung e. V.
Telefon: 0 5 11 / 21 55 110
E-Mail: info@lungenstiftung.de
Internet: www.lungenstiftung.de

Lungeninformationsdienst
E-Mail: lungeninformationsdienst@helmholtz-muenchen.de
Internet: www.lungeninformationsdienst.de

Lungensport AG in Deutschland e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 70 603
E-Mail: lungensport@atemwegsliga.de
Internet: www.lungensport.org

Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e. V.
E-Mail: info@pat-liga.de
Internet: www.pat-liga.de

Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.
Telefon: 03831 / 27 88 117
E-Mail: post@asthmaschulung.de
Internet: www.asthmaschulung.de

Deutsche Sauerstoff- und BeatmungsLiga LOT e. V.
E-Mail: info@sauerstoffliga.de
Internet: www.sauerstoffliga.de

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