Patientenleitlinie: Asthma
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Langzeitbetreuung

Hausärztliche Versorgung

Ihre wichtigste Anlaufstelle in der Langzeitbetreuung ist Ihre Hausarztpraxis. Hier laufen alle Informationen über die Erkrankung und die Behandlung zusammen. Der Hausarzt übernimmt die Langzeitbetreuung und die Dokumentation aller in diesem Zusammenhang wichtigen medizinischen Daten. Außerdem steuert er Untersuchungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen. Bei Bedarf veranlasst er zudem eine Überweisung an eine Fachärztin für Lungen-Erkrankungen. Er stimmt auch die Behandlung des Asthmas mit Maßnahmen für mögliche Begleit-Erkrankungen mit Ihnen ab. Falls nötig, überweist er Sie an eine entsprechende spezialärztliche Praxis.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt: 

Immer, wenn im Text von dem Hausarzt oder der Hausärztin die Rede ist, ist bei Kindern und Jugendlichen ebenso der Kinder- und Jugendarzt oder die Kinder- und Jugendärztin gemeint.

Strukturierte Behandlungsprogramme

Die Leitlinie empfiehlt:

Nach Meinung der Expertengruppe sollte Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin Sie langfristig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms betreuen.

Es besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich in sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (englisch: Disease Management Programme (DMP)) einzuschreiben. Diese Programme wurden für verschiedene Erkrankungen eingerichtet – auch für Asthma. Sie haben das Ziel, die Versorgung von dauerhaft Kranken zu verbessern.

Die strukturierte Versorgung umfasst:

  • in der Fachleitlinie empfohlene Untersuchungen und Behandlungen;

  • Betreuung von Fachkräften aus verschiedenen Bereichen;

  • regelmäßige Schulungen, um besser mit der Krankheit umgehen und die empfohlene Behandlung einhalten zu können.

Nähere Auskünfte zu einem solchen Programm erteilt Ihnen das Ärzteteam, die betreffende Krankenkasse oder eine Selbsthilfe-Organisation.

Wer an der Behandlung beteiligt ist

Im Rahmen der langjährigen Versorgung Ihrer Erkrankung kommt es darauf an, dass alle beteiligten Ärztinnen und andere medizinische Berufsgruppen aus verschiedenen Bereichen eng zusammenarbeiten: Hausarztpraxis beziehungsweise Kinder- und Jugendarztarztpraxis, Fachärzte, Apothekerinnen, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte, Krankenhäuser und Rehabilitations-Einrichtungen.

Die Leitlinie empfiehlt:

Überweisung:

Nach Meinung der Expertengruppe soll Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin Sie in eine lungenfachärztliche Praxis überweisen, wenn

  • es statt Asthma doch eine andere Erkrankung der Lunge sein könnte.

  • das Asthma unzureichend kontrolliert ist trotz guter Behandlung.

  • das Asthma eine Notfall-Behandlung erfordert hat.

Im Laufe der Behandlung kann es auch noch andere Gründe für eine Überweisung geben, zum Beispiel, wenn eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern begonnen wird.

Hinweis 

Bei Kindern und Jugendlichen ist auch dann eine Überweisung in eine lungenfachärztliche Praxis oder ein ambulantes Zentrum für Lungen-Erkrankungen angezeigt, wenn ein Asthma ab der Stufe 4 (siehe Behandlung in Stufe 4) behandelt werden muss beziehungsweise eine Behandlung der nächsthöheren Stufe (5 oder 6) ansteht.

Langfristig gesehen ist es das Ziel, dass Sie in Ihrer hausärztlichen Praxis betreut werden. Dennoch kommt es vor, dass zwischenzeitig ein Facharzt für Lungen-Erkrankungen die Behandlung überprüft oder anpasst, zum Beispiel aufgrund von Begleit-Erkrankungen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Sie über einen längeren Zeitraum bei einer Lungen-Fachärztin in Behandlung bleiben.

Die Leitlinie empfiehlt:

Langzeitbetreuung:

Die Expertengruppe ist der Meinung, dass eine Facharztpraxis für Lungen-Erkrankungen (Pneumologie) Sie in den folgenden Situationen betreuen soll:

  • Trotz guter Behandlung bleibt das Asthma dauerhaft unkontrolliert.

  • Das Asthma verläuft schwer.

Wenn dann das Asthma über einen Zeitraum von etwa 6 bis 9 Monaten kontrolliert ist, sollte der Facharzt oder die Fachärztin für Lungenkrankheiten nach Expertenmeinung prüfen, ob Sie in der hausärztlichen Praxis weiterbehandelt werden können.

Zusammenarbeit mit der Apotheke

Bei der Behandlung von Asthma ist es ratsam, dass Ihre Arztpraxis und die Apotheke sich gut miteinander abstimmen. Nach Meinung der Expertengruppe sollen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt über die für Sie beste Möglichkeit entscheiden, welche Art von Inhalier-Gerät Sie erhalten. Insbesondere soll die Ärztin oder eine geschulte Fachkraft sowie ein entsprechend geschulter Apotheker Ihnen genau erklären und zeigen, wie die Medikamente angewendet und inhaliert werden müssen. Zudem sollen diese Fachpersonen regelmäßig prüfen, ob Sie bei der Inhalation alles richtig machen.

Eine gute Arztpraxis finden

Auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen in Ihrer Nähe durch Eingabe der Postleitzahl: www.arztsuche.kbv.de.

Wer sich darüber informieren möchte, woran eine "gute Arztpraxis" zu erkennen ist, kann die Broschüre "Checkliste: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?" zu Rate ziehen. Sie ist im Internet frei verfügbar unter der Adresse: www.arztcheckliste.de.

Kontroll-Termine vereinbaren

Damit Sie langfristig gut betreut und versorgt sind, sind regelmäßige ärztliche Kontrollen wichtig. Bei jeder Kontroll-Untersuchung soll Ihre Ärztin Folgendes erfragen und erfassen:

  • Asthma-Beschwerden tagsüber;

  • Asthma-Beschwerden bei körperlicher Belastung;

  • Erwachen in der Nacht aufgrund von Beschwerden;

  • Häufigkeit der Einnahme von Bedarfsmedikamenten;

  • Einschränkungen und Zurechtkommen im Alltag;

  • regelmäßige Einnahme der Medikamente;

  • Technik der Inhalation (am besten führen Sie es vor);

  • Häufigkeit und Auslöser von Verschlechterungen (siehe Kapitel Anzeichen und Beschwerden);

  • Verträglichkeit und Nebenwirkungen der Medikamente.

Je genauer Sie antworten und Ihre Beschwerden beschreiben, desto besser kann sie die Behandlung an Ihre derzeitige Situation anpassen. Sie können weitere Dinge auch von sich aus ansprechen, falls Sie dazu Fragen haben oder es Probleme gibt.

Zudem verschafft sich die Ärztin im Gespräch einen Überblick darüber, was Sie selbst über den Krankheitsverlauf, die Bedeutung und Behandlung von Beschwerden, alarmierende Krankheitszeichen und dessen Folgen wissen oder ob Sie Fragen dazu haben. Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, kann sie Ihnen eine Schulung anbieten. Natürlich können Sie auch gezielt danach fragen (siehe Kapitel Schulungen besuchen).

Die Fachleute sprechen keine Empfehlungen aus, wie häufig diese Kontroll-Termine stattfinden sollten. Ihr Arzt kann einschätzen, wie Ihre Erkrankung verläuft, wie gut Sie zurechtkommen und wie viel Unterstützung Sie brauchen. Es ist ratsam, die Kontroll-Termine wahrzunehmen, unabhängig davon, ob Sie Beschwerden haben oder nicht.

Behandlungsziele einhalten

Damit die Behandlung richtig wirken kann, ist es wichtig, sich bestimmte Behandlungsziele zu setzen und diese dann auch einzuhalten. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrer Ärztin gemeinsam Behandlungsziele festlegen, das heißt, was bis zu welchem Zeitpunkt erreicht werden soll und durch wen.

Zum Beispiel: Sie nehmen sich vor, innerhalb der nächsten 2 Monate mit dem Rauchen aufzuhören. Das wird schriftlich festgehalten. So können Sie und Ihr Arzt überprüfen, ob diese Ziele erreicht werden konnten.

Hier finden Sie eine Beispiel-Vorlage für einen gemeinsam erarbeiteten Therapieplan (modifiziert nach decisionaid.ohri.ca):

 

Wie ist der Ausgangspunkt?

Welches Ziel wollen Sie und Ihr Arzt erreichen?

Was Sie selbst tun können

Medizinische Maßnahmen, die Ihnen dazu ärztlich verordnet wurden

Mit dem Rauchen aufhören

 

 

 

 

Körperliche Bewegung

 

 

 

 

Rückkehr in den Beruf

 

 

 

 

Auslöser vermeiden

 

 

 

 

Weitere Erkran­kungen behandeln

 

 

 

 

Studien weisen darauf hin, dass viele Menschen mit Asthma ihre Medikamente auf Dauer nicht wie verordnet einnehmen (siehe auch Wörterbuch: Adhärenz). Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich besser an die Vorgaben hielten, hatten seltener starke Verschlechterungen der Asthma-Beschwerden.

Impfungen

Menschen mit Asthma sind besonders anfällig für Infekte der Atemwege. Durch Krankheitserreger wie Grippe-Viren (Influenza-Viren) oder Pneumokokken kann sich das Asthma verschlechtern. Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Krankheiten auslösen können, unter anderem Lungen-Entzündungen.

Es gibt Impfungen, die vor diesen Infektionen der Atemwege schützen können. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür.

Die Leitlinie empfiehlt:

Nach Meinung der Expertengruppe soll Ihnen der Arzt oder die Ärztin die Schutzimpfungen, die die STIKO empfiehlt, anbieten.

Alle von der ständigen Impfkommission (kurz: STIKO) in Deutschland empfohlenen Impfungen finden Sie im Internet: www.impfen-info.de/impfempfehlungen.

Studien zur Grippe-Schutzimpfung weisen darauf hin, dass bei den Geimpften die Asthma-Beschwerden weniger schwer sind.

Zur Frage, ob eine Impfung gegen Pneumokokken das Asthma beeinflusst, konnte die Expertengruppe keine Studien finden. Da die Impfung allgemein gut verträglich ist, sprechen sich die Fachleute trotzdem dafür aus. 6 Jahre nach der Impfung wird geprüft, ob eine Auffrischung empfehlenswert ist.

Erkundigen Sie sich in Ihrer Arztpraxis auch nach einer Corona-Schutzimpfung und lassen Sie sich dazu beraten. Gegen COVID-19 gibt es verschiedene Impfstoffe, die die STIKO empfiehlt.

Welche Risiken von Impfungen sind möglich?

Bei etwa 1 von 10 Geimpften treten Fieber oder Beschwerden wie bei einer Erkältung auf. Sie gehen meist nach einigen Tagen wieder weg. Außerdem kann die Einstichstelle zunächst jucken oder gerötet sein. Wer gerade erkältet ist oder Fieber hat, sollte erst wieder gesund werden und sich dann impfen lassen.

Selbstständiger Umgang mit der Krankheit

Wissen über die Krankheit kann Ihnen helfen, im Alltag besser damit zurechtzukommen. Ihre Hausärztin unterstützt Sie dabei. Mit der passenden Behandlung können Sie gut mit dem Asthma leben.

Strukturierte Behandlungsprogramme (siehe Seite 102) und ambulante Lungen-Sportgruppen mit regelmäßigem Training, Schulung und Motivation zum Einhalten der Behandlung können dazu beitragen, dass bereits erreichte Therapieerfolge anhalten und sich der Krankheitsverlauf weiter verbessert (siehe auch Kapitel Rat und Unterstützung).

Lungen-Sportgruppen

In Deutschland gibt es über 1 000 ambulante Lungen-Sportgruppen, in denen Sie unter der Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters und einer pneumologisch erfahrenen Ärztin mindestens einmal pro Woche trainieren können. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die vom zuständigen Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) vor Teilnahmebeginn genehmigt werden muss. Unter dieser Adresse erfahren Sie, welche Lungen-Sportgruppen es in Ihrem Bundesland gibt: www.lungensport.org.

Selbsthilfe

Das Ärzteteam soll Sie darauf hinweisen, dass Sie sich zur Unterstützung auch an eine Selbsthilfe-Organisation wenden können. Vielen macht es Hoffnung und Mut, mit Gleichbetroffenen zu sprechen. Diese sind "lebende Beispiele", dass sich die Krankheit und die auftretenden psychosozialen Belastungen verarbeiten lassen. Sie können glaubhaft Zuversicht vermitteln und damit helfen, Ängste zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie wissen auch, wie es sich anfühlt, mit einer dauerhaften Erkrankung zu leben, und können ihre Erfahrungen teilen.

Die Selbsthilfe bietet Informationen, Beratung und Begleitung. Wenn Sie den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe suchen, fragen Sie möglichst frühzeitig Ihr Ärzteteam. Adressen und Anlaufstellen finden Sie zum Beispiel im Kapitel Rat und Unterstützung.

3. Auflage, 2021. Version 1

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Spezielle Angebote für Menschen mit Asthma finden Sie unter den folgenden Adressen:

Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 10 06-0
Telefax: 02 11 / 3 10 06-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon 0 30 / 893 40 14
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
Internet: www.dag-selbsthilfegruppen.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 46 36-0
Telefax: 0 30 / 2 46 36-1 10
E-Mail: info@paritaet.org
Internet: www.paritaet.org | www.der-paritaetische.de

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon: 0 30 / 31 01 89 60
Telefax: 0 30 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Internet: www.nakos.de

Sie können sich auch an diese Organisationen wenden:

Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V.
Telefon: 0 2 166 / 647 88 88
E-Mail: info@daab.de
Internet: www.daab.de

Deutsche Atemwegsliga e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 36 15
E-Mail: kontakt@atemwegsliga.de
Internet: www.atemwegsliga.de

Deutsche Lungenstiftung e. V.
Telefon: 0 5 11 / 21 55 110
E-Mail: info@lungenstiftung.de
Internet: www.lungenstiftung.de

Lungeninformationsdienst
E-Mail: lungeninformationsdienst@helmholtz-muenchen.de
Internet: www.lungeninformationsdienst.de

Lungensport AG in Deutschland e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 70 603
E-Mail: lungensport@atemwegsliga.de
Internet: www.lungensport.org

Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e. V.
E-Mail: info@pat-liga.de
Internet: www.pat-liga.de

Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.
Telefon: 03831 / 27 88 117
E-Mail: post@asthmaschulung.de
Internet: www.asthmaschulung.de

Deutsche Sauerstoff- und BeatmungsLiga LOT e. V.
E-Mail: info@sauerstoffliga.de
Internet: www.sauerstoffliga.de

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