Patientenleitlinie: Asthma
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Ihr gutes Recht

Eine Voraussetzung, sich aktiv an Ihrer Behandlung zu beteiligen, ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass sich rechtliche Informationen rasch ändern können.

Sie haben das Recht auf:

  • freie Arztwahl;

  • neutrale Informationen;

  • umfassende Aufklärung und Information über alles, was für die Therapie wichtig ist, zum Beispiel über Risiken, Nutzen, Alternativen, mögliche Kosten und Befunde;

  • Schutz der Privatsphäre (Schweigepflicht);

  • Selbstbestimmung, zum Beispiel in der Therapiewahl;

  • Beschwerde. Eine erste Adresse hierfür ist das Beschwerde-Management der betreffenden Einrichtung. Als weitere Möglichkeit können die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern in Frage kommen: www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen;

  • eine qualifizierte und sorgfältige Versorgung;

  • sachgerechte Organisation und Dokumentation der Untersuchungen;

  • Einsichtnahme in die vollständige Original-Patientenakte. Sie können sich Kopien von Ihren Unterlagen von der Praxis anfertigen lassen. Es kann jedoch sein, dass Sie die Kosten dafür selber tragen müssen. In Ausnahmefällen kann die Einsicht jedoch eingeschränkt sein, nämlich, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem entgegenstehen;

  • eine Zweitmeinung (es ist empfehlenswert, vorher mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob sie die Kosten übernimmt).

Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Die wichtigsten Regelungen und weitere Infomaterialien finden Sie hier: www.patientenbeauftragte.de/index.php/patientenrechte.

Datenschutz im Krankenhaus

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden viele sehr persönliche Daten oder Informationen von Ihnen erhoben. Diese werden in Ihrer Patientenakte gesammelt: Krankengeschichte, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Behandlungen und vieles mehr. Hierzu gehört auch, dass Fragebögen, die Sie vielleicht ausgefüllt haben, in der Krankenakte verbleiben.

All diese Befunde braucht das Behandlungsteam, um Ihnen eine gute Behandlung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass verschiedene an Ihrer Behandlung beteiligte Personen wie Ärztinnen, Psychologen oder das Pflegepersonal Einblick in die Untersuchungsakte haben.

Um Missbrauch zu vermeiden, gibt es aber Regeln für den Umgang mit Patientendaten:

  • Alle Berufsgruppen des Behandlungsteams unterliegen der Schweigepflicht. Ihre persönlichen Daten dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.

  • Und sie dürfen nur insofern erhoben werden, wie sie für Ihre Behandlung erforderlich sind. Hierzu schließen Sie mit dem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag ab, in dem Sie auch Ihre Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Datenübermittlung geben. Dies muss schriftlich festgehalten werden. Sie dürfen die Einwilligung auch verweigern oder jederzeit widerrufen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.

  • Auf Ihre Daten dürfen nur an Ihrer Behandlung beteiligte Personen zugreifen und auch nur soweit, wie es für die Therapie erforderlich ist. Auch das Verwaltungspersonal darf Ihre Daten nutzen, aber nur insofern es zur Abwicklung für Verwaltungsprozesse erforderlich ist.

  • Ihre Krankenakte muss stets so aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht an sie gelangen können.

  • Ihre Patientendaten dürfen im Krankenhaus bis zu 30 Jahre gespeichert werden. Spätestens danach müssen sie datenschutzgerecht entsorgt werden. Während dieser Zeit und nach Abschluss Ihrer Behandlung werden elektronisch erhobene Daten gesperrt, und die Papierakte wird im Krankenhaus-Archiv hinterlegt. Ein Zugriff ist dann nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel bei einer weiteren Behandlung.

3. Auflage, 2021. Version 1

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Spezielle Angebote für Menschen mit Asthma finden Sie unter den folgenden Adressen:

Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 10 06-0
Telefax: 02 11 / 3 10 06-48
E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon 0 30 / 893 40 14
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
Internet: www.dag-selbsthilfegruppen.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 46 36-0
Telefax: 0 30 / 2 46 36-1 10
E-Mail: info@paritaet.org
Internet: www.paritaet.org | www.der-paritaetische.de

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon: 0 30 / 31 01 89 60
Telefax: 0 30 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Internet: www.nakos.de

Sie können sich auch an diese Organisationen wenden:

Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V.
Telefon: 0 2 166 / 647 88 88
E-Mail: info@daab.de
Internet: www.daab.de

Deutsche Atemwegsliga e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 36 15
E-Mail: kontakt@atemwegsliga.de
Internet: www.atemwegsliga.de

Deutsche Lungenstiftung e. V.
Telefon: 0 5 11 / 21 55 110
E-Mail: info@lungenstiftung.de
Internet: www.lungenstiftung.de

Lungeninformationsdienst
E-Mail: lungeninformationsdienst@helmholtz-muenchen.de
Internet: www.lungeninformationsdienst.de

Lungensport AG in Deutschland e. V.
Telefon: 0 52 52 / 93 70 603
E-Mail: lungensport@atemwegsliga.de
Internet: www.lungensport.org

Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e. V.
E-Mail: info@pat-liga.de
Internet: www.pat-liga.de

Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.
Telefon: 03831 / 27 88 117
E-Mail: post@asthmaschulung.de
Internet: www.asthmaschulung.de

Deutsche Sauerstoff- und BeatmungsLiga LOT e. V.
E-Mail: info@sauerstoffliga.de
Internet: www.sauerstoffliga.de

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